PIP Haftstrafe im Brustimplantate-Skandal endgültig

Jahrelang hat die französische Firma PIP Brustimplantate aus Billig-Silikon verwendet. Der Gründer muss für die Täuschung vier Jahre einsitzen.

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PIP: Haftstrafe im Brustimplantate -Skandal endgültig Quelle: dpa

Paris Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon ist die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP jetzt endgültig. Das oberste französische Gericht stellte fest, dass der Revisionsantrag von Unternehmensgründer Jean-Claude Mas verfallen sei, wie es am Donnerstag auf Anfrage bestätigte. Grund sei, dass eine Frist zur Einreichung eines Schriftsatzes nicht eingehalten wurde.

Seine Verurteilung durch ein Berufungsgericht wegen schwerer Täuschung sei damit endgültig. Der Beschluss des Kassationsgerichts ist auf den 11. September datiert.

Die inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence sah es im Mai 2016 als erwiesen an, dass Mas seine Kunden und auch das Prüfunternehmen TÜV Rheinland bewusst getäuscht hatte.

Der Fall war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Die Kissen könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Allein in Deutschland waren mehr als 5000 Frauen betroffen. Deutsche und französische Behörden hatten damals empfohlen, die Kissen vorsorglich herausoperieren zu lassen.

Vor Gericht wird weiter um eine mögliche Haftung des TÜV Rheinland gestritten. Betroffene werfen dem deutschen Unternehmen Schlamperei im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate vor und fordern Schadenersatz. Das Pariser Kassationsgericht entscheidet am 10. Oktober über ein Urteil des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens abgelehnt hatte. Der Generalanwalt des obersten Gerichts, eine Art Gutachter, hatte Bedenken gegen die damalige Entscheidung angemeldet. Das Gericht muss seiner Auffassung aber nicht folgen.

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