Preisabsprachen Daimler verliert im Prozess wegen Lkw-Kartell

Transportunternehmen klagen wegen Preisabsprachen zwischen mehreren Herstellern. Nun hat ein Gericht ein erstes Urteil gegen Daimler gefällt.

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Daimler will gegen das Urteil in Revision gehen Quelle: AP

Frankfurt Im Streit über Schadenersatz für das Lkw-Kartell hat das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) als erstes ein Urteil gegen den Lastwagenbauer Daimler gefällt. Der Kläger habe dem Grunde nach einen Schadenersatzanspruch gegen Daimler, teilte das OLG am Donnerstag mit.

Unternehmen bildeten Kartelle mit hoher Wahrscheinlichkeit, um höhere als die am Markt erzielbaren Preise zu erzielen. Damit sei den Abnehmern der Firmen wahrscheinlich auch ein Schaden entstanden. Daimler widersprach und argumentierte, es seien nur Bruttopreise im Kartell ausgetauscht worden, aber nicht die Endverkaufspreise. Der Dax-Konzern kündigte an, gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Die EU-Kommission hatte 2016 das Jahre zuvor aufgeflogene Kartell von Daimler mit den anderen Lkw-Herstellern MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco mit einem Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro geahndet. Hunderte Klagen sind bei Landgerichten anhängig.

Die größte ist die gemeinsame Schadenersatzklage von mehr als 7000 Transportunternehmen unter Koordination des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit einer Forderungssumme von gut einer Milliarde Euro am Landgericht München.

Das allererste OLG-Urteil fiel im März in Düsseldorf. Es ging zugunsten des beklagten Herstellers DAF aus. Das OLG Stuttgart verhandelte über die Klage des Bauunternehmens Matthäi aus Verden, das als Entschädigung für die Anschaffung mehrerer Lkw zu überhöhtem Preis eine halbe Million Euro Schadenersatz verlangt.

Dessen Rechtsvertreter Ulrich Ide und Peter Gussone erklärten, mit dem OLG-Urteil stehe fest, dass ein Schaden entstanden ist. Über die Höhe sei in einem gesonderten Verfahren zu verhandeln. Daimler ist hingegen der Auffassung, dass auch die Frage, ob es überhaupt einen Schaden gebe, in diesem weiteren so genannten Betragsverfahren geklärt wird. Das liegt aber bis zu einer BGH-Entscheidung auf Eis.

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