Prozess um VW-Übernahme Verhandlung gegen Porsche beginnt 2017

Vor acht Jahren war Porsche gescheitert, den Konkurrenten VW zu übernehmen. Die Übernahmeversuch führte zu Kursturbulenzen, durch die Anleger Milliarden verloren. Nun wollen sie im „Porsche-Prozess“ ihr Geld zurück.

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Von Juli bis Oktober 2017 soll die mündliche Verhandlung im sogenannten Porsche-Prozess stattfinden. Mehrere Kläger werfen Porsche vor, sie im Zuge der gescheiterten Übernahme des Konkurrenten VW um viel Geld gebracht und nicht ausreichend über die Übernahme-Pläne informiert zu haben. Quelle: dpa

Celle Der Milliardenprozess von Anlegern nach Porsches geplatzter VW-Übernahme geht auf die Zielgerade. Das Oberlandesgericht Celle hat einen Musterkläger bestimmt und will im Juli mit der mündlichen Verhandlung beginnen, wie die Kammer am Montag mitteilte. Zunächst sind sechs Verhandlungstermine bis Oktober 2017 angesetzt. Weil zahlreiche Kläger an dem Verfahren beteiligt sind, verlegt das Gericht die Verhandlung ans Landgericht Hannover.

Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte zunächst ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und anschließend versucht, den viel größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende stand letztlich eine Konstruktion, in der die PSE ihre Sportwagenmarke an VW abgeben musste, beide Unternehmen aber eng miteinander verwoben sind.

Rund um den nicht geglückten Übernahmeversuch gab es heftige Kursturbulenzen, einige Anleger verloren dabei viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet.

Als Musterkläger bestimmte das Gericht die ARFB Anlegerschutz UG, wie Rechtsanwalt Andreas Tilp am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind und die von Tilps Kanzlei vertreten wird.

Bis Anfang März kommenden Jahres hat der Musterkläger nun Zeit, noch einmal zum Verfahren Stellung zu nehmen. „Was wir jetzt strategisch machen, werden wir mit unseren Klägern abstimmen“, sagte Tilp.

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