Der Begriff Stiftung ist im Gesetz nicht eindeutig definiert, er steht für Rechtsformen, in denen Stiftungen organisiert werden können. Bundesweit gibt es über 18 000 rechtsfähige, also staatlich anerkannte und durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung mit Vermögen ausgestattete Stiftungen, schätzt der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Allein 2010 kamen rund 800 neue dazu.
Volkswagen-Stiftung in Spendierhosen
Rund 300 Stiftungen sind Unternehmensstiftungen, aber nicht alle sind ganz oder teilweise Eigentümer der Unternehmen wie bei ThyssenKrupp oder Bertelsmann. Die Dietmar Hopp Stiftung des gleichnamigen SAP-Gründers oder die Joachim Herz Stiftung, die mit dem Vermögen des vor drei Jahren tödlich verunglückten Tchibo-Erben gegründet wurde, halten keine Unternehmensanteile. Und nicht alle Stiftungen, die einen Unternehmensnamen tragen, wurden auch von diesem gegründet.
Die Volkswagen-Stiftung etwa, mit Ausgaben von mehr als 115 Millionen Euro jährlich die spendabelste deutsche Stiftung überhaupt, wurde 1961 mit den Erlösen aus der VW-Privatisierung gegründet.
Wo Stiftung draufsteht ist nicht immer eine drin
Hinzu kommt: Nicht alles, was so heißt, gilt auch juristisch als Stiftung. Parteinahe Stiftungen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU oder die Heinrich Böll Stiftung der Grünen sind meist eingetragene Vereine. Die Klaus Tschira Stiftung zur Förderung von Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik ist eine gemeinnützige GmbH, die Robert Bosch Stiftung hat die Rechtsform einer GmbH. „Rechtlich betrachtet sind das Kapitalgesellschaften, allerdings mit besonderen Zwecken“, sagt Stephan Scherer, Anwalt der Frankfurter Sozietät Schilling, Zutt & Anschütz.