
Wolfgang Nitsche muss ein Mann mit großem Ehrgeiz sein – und gehöriger Ausdauer. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht München wühlt sich gerade meterweise durch Akten. Es ist das Material zu einem der längsten und zähesten außergerichtlichen Schiedsverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte: dem Streit zwischen der Bundesregierung und dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect. Nitsche weiß, worauf er sich einlässt. Sein Vorgänger musste das Verfahren, das seit Herbst 2004 schwelt, Ende 2012 abgeben – aus gesundheitlichen Gründen.
Zermürbt kapitulierte der Mann vor einer vermeintlich simplen Frage: Wer ist schuld, dass das Mauterfassungssystem an den deutschen Autobahnen erst Anfang 2005 in Betrieb ging, 16 Monate später als vereinbart? Die Bundesregierung sagt, Toll Collect, also das Konsortium aus Daimler, Deutsche Telekom und Cofiroute aus Frankreich. Berlin fordert deshalb für die entgangenen Einnahmen fünf Milliarden Schadensersatz plus Zinsen. Das Konsortium weigert sich standhaft zu bezahlen. Seit neun Jahren ringen hinter verschlossenen Türen teure Anwälte von Top-Kanzleien um die Interpretation jeder Vertragszeile. Den Bund hat die Veranstaltung bereits 100 Millionen Euro Honorar gekostet, Daimler, Telekom und Cofiroute dürften mit einem ähnlichen Betrag dabei sein.
Möglichkeiten für Unternehmen um Streit beizulegen
Hier regeln Unternehmen Streit etwa über die Auslegung von Verträgen außerhalb eines ordentlichen Gerichts. Es gibt zwei Varianten: Das sogenannte Ad-hoc-Verfahren; hier sorgen die Kontrahenten auf Basis einer Schiedsklausel im Vertrag in Eigenregie dafür, dass ein Schiedsgericht installiert wird, das am Ende ein Urteil fällt. Im zweiten Fall nehmen die Unternehmen eine existierende Schiedsstelle in Anspruch. Die regelt das Prozedere und schlägt mehrere ihrer Meinung nach sachverständige Schiedsrichter vor. In beiden Varianten fällen die Richter die Entscheidung. Wie vor einem Gericht können im Schiedsverfahren Zeugen gehört und Gutachter beauftragt werden. Das Urteil ist in beiden Fällen vollstreckbar wie vor Gericht.
Anders als vor Gericht schlagen im Ad-hoc-Verfahren die Prozessgegner jeweils einen – vom ihnen unabhängigen – Richter vor. Das können auch Branchenkenner statt Juristen sein. Die Gewählten berufen einen dritten Schiedsrichter als Vorsitzenden, um ein Patt zu vermeiden. Alle drei erhalten ein zuvor ausgehandeltes Honorar oder werden nach einer Gebührenordnung bezahlt, wenn eine feste Schiedsstelle genutzt wird.
Eine Schlichtung hat mit Schiedsgerichten oder -stellen nichts zu tun. Hier suchen Parteien etwa in arbeits- oder tarifrechtlichen Auseinandersetzungen zum Beispiel um Arbeitszeiten nach einer Lösung. Je nach Vereinbarung können zum Beispiel Gewerkschaftsmitglieder einen Schlichterspruch ablehnen.
Eine außergerichtliche Form der Konfliktbearbeitung, bei der ein neutraler, zur Verschwiegenheit verpflichteter Vermittler mit den Streitenden einen Kompromiss sucht. Findet sich ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag, hat der aber anders als ein Schiedsspruch keine juristisch bindende Wirkung. Es kann weiter vor Gericht geklagt werden.
Nur: Welche Partei welche Fehler gemacht hat, welche juristischen Finten geschlagen werden, welche Lehren Wettbewerber und Politiker aus den Verträgen ziehen könnten, all das wird nie an die Öffentlichkeit gelangen. Denn anders als etwa bei der aktuellen Schadensersatzklage der Deutschen Bahn gegen den Zugbauer Bombardier hatten Bund und Konzerne vereinbart, nicht vor den Kadi zu ziehen, sondern ein privates Schiedsgericht anzurufen.
Der Fall Toll Collect steht für einen Trend, der sich allmählich zum verborgenen Massenphänomen auswächst, zu einer veritablen Schattenjustiz. Parallel zur staatlichen Gerichtsbarkeit ist eine zweite Judikative entstanden, die für immer mehr Unternehmen maßgeblich wird. Zwar gilt dort das gleiche Recht wie vor Gericht, nur kontrolliert dort keiner die konkrete Anwendung. Kaum ein Vertrag, bei Firmenübernahmen, Lieferverträgen oder am Bau, wird heute ohne Schiedsklausel geschlossen.
Gesamtstreitwert der Klagen vor Schiedsgerichten* | |
Jahr | Streitwert |
2005 | 0,5 Milliarden Euro |
2006 | 0,5 Milliarden Euro |
2007 | 0,5 Milliarden Euro |
2008 | 0,9 Milliarden Euro |
2009 | 1,2 Milliarden Euro |
2010 | 1,1 Milliarden Euro |
2011 | 3,9 Milliarden Euro |
*bei deutschen Institutionen für Schiedsgerichtsbarkeit eingereichten Klagen |
Ob große Player wie Siemens, RWE, E.On, Fraport und der Ticketverkäufer CTS Eventim oder Mittelständler – der Streit hinter den Kulissen um teils dreistellige Millionenbeträge geht durch alle Branchen. „Durch Schiedsurteile werden Milliardensummen bewegt – und kaum einer bekommt das mit“, sagt Jörg Risse, Anwalt bei der Kanzlei Baker & McKenzie in Frankfurt und Experte auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit. Es gibt keine Zuschauer und keine öffentliche Debatte, eine Kontrolle durch die höhere Instanz wie vor Gericht entfällt.