Schienen-Kartell Millionenstrafe für ThyssenKrupp

Das Bundeskartellamt hat gegen ThyssenKrupp und drei weitere Unternehmen wegen Preisabsprachen auf dem Schienenmarkt ein Bußgeld von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt.

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Schienenfreunde Kartell Thyssenkrupp Quelle: dapd

Gut ein Jahr nach Aufdeckung des „Schienenfreunde“-Kartells europäischer Stahlkonzerne hat das Bundeskartellamt gegen vier Mitglieder Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt. Die höchste Strafe traf ThyssenKrupp Gleistechnik. Das Unternehmen allein soll 103 Millionen Euro zahlen, wie das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mitteilte. Bußgeldbescheide in Millionenhöhe ergingen außerdem gegen die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Firma Stahlberg Roensch und gegen die Voestalpine-Tochterunternehmen TSTG Schienen Technik und Voestalpine BWG.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte: „Die Schienenlieferanten haben sich gegenseitig über viele Jahre nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert.“ Sie hätten die Einhaltung der Quoten überwacht, Projekte einander zugeordnet und Schutzpreise vorgegeben, um die Auftragsvergaben zu steuern. Absprachen betrafen Normal-Schienen, kopfgehärtete Schienen und Weichenzungen. Mit den nun zugestellten Bußgeldbescheiden ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen.

„Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern“, kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten, sagte Mundt.

Das Bundeskartellamt arbeitet im „Schienenfreunde“-Verfahren eng mit der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum zusammen, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die verantwortlichen Manager.

Die vom Kartellamt verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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