Scholz Gerichtsbeschluss stellt Sanierungspläne infrage

Ein Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 11. April könnte den Plan des finanziell angeschlagenen Schrottrecyclers Scholz torpedieren, seine 850 Millionen Euro Finanzschulden in England zu restrukturieren.

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Gelände des Schrottrecycling-Unternehmens Scholz. Quelle: dpa

Laut dem der WirtschaftsWoche vorliegenden Gerichtsbeschluss hat das schwäbische Gericht entschieden, dass es im Fall einer Insolvenz der Scholz Holding zuständig wäre. Damit könnte es unwahrscheinlicher werden, dass die Scholz Holding ihren Sitz und die Geschäftsführung im Januar wirksam nach London verschoben hat.

Das englische Recht gibt Unternehmen mehr Spielraum zu Vermeidung einer Insolvenz. Sie sind dort zum Beispiel nicht verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, solange Aussicht besteht, dass Gläubiger einen Teil der Schulden erlassen. Anleger mit unbesicherten Anleihen können dabei praktisch enteignet werden. Zu den Schulden des Schrottrecylcers Scholz zählen auch 182,5 Millionen Euro aus einer unbesicherten Anleihe, in die auch viele Privatanleger investiert haben.

Das Amtsgericht Aalen hatte den Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz als Gutachter bestellt. Nach seinen Feststellungen, „denen sich das Gericht anschließt“, sei ein Mittelpunkt der „wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin in London (...) nicht festzustellen“, zitiert die WirtschaftsWoche aus dem Gerichtsbeschluss.

Scholz widerspricht: Mehrere renommierte Anwaltskanzleien hätten den Gang nach Großbritannien begleitet. Da „die Gesellschaft weder nach englischem noch nach deutschem Recht insolvent“ sei, werde sie ihre Verhandlungen fortsetzen. „Die angestrebte einvernehmliche Lösung wäre im besten wirtschaftlichen Interesse aller Finanzgläubiger“, teilte Scholz mit.

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