Hamburg BMW muss in der Schweiz eine Kartellstrafe von 157 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde des Münchner Autobauers gegen eine kartellrechtliche Sanktion in dieser Höhe ab, die die Wettbewerbskommission 2012 verhängt hatte. BMW wollte sich am Freitag nicht zu dem Urteil äußern.
Die Wettbewerbsschützer hatten 2010 eine Untersuchung gegen BMW eingeleitet, nachdem sich Käufer beschwert hatten. Sie hatten erfolglos versucht, im benachbarten Ausland Neuwagen der Marken BMW und Mini zu kaufen. Die Untersuchung kam zu dem Schluss, dass der Autobauer Importe verhindere und so die Preise in der Schweiz hochhalte.
„Das von der BMW AG mit ihren Vertragshändlern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinbarte Verbot zum Export von Neufahrzeugen in Länder außerhalb des EWR und damit auch in die Schweiz stellt eine unzulässige Gebietsabrede im Sinne des Kartellgesetzes (KG) dar, die sanktioniert werden darf“, erkläre das Gericht. Die in den Händlerverträgen von BMW seit 2003 verwendete Exportklausel sei damit unzulässig.