Solarworld unterliegt Hemlock Asbeck kassiert schwere Niederlage vor US-Gericht

Niederlage für Solarworld vor Gericht: Der Solarkonzern soll knapp 800 Millionen Dollar Schadenersatz an Hemlock zahlen. Firmenchef Frank Asbeck will sich weiter gegen das existenzgefährdende Urteil wehren.

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Der deutsche Hersteller hat in den USA eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Quelle: dpa

Düsseldorf Der Bonner Solarkonzern Solarworld soll knapp 800 Millionen Dollar an den US-Siliziumlieferanten Hemlock zahlen. Das habe in erster Instanz das zuständige Gericht in Michigan entschieden, teilte Solarworld am Mittwoch mit. Solarworld werde Rechtsmittel einlegen. Konzernchef Frank Asbeck bekräftigte, er sehe für Hemlock in Deutschland keine Durchsetzungsmöglichkeit ihrer Forderung.

Der US-Konzern hat die Solarworld-Tochter Deutsche Solar verklagt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um nicht abgenommenes Silizium. In den Boom-Jahren der Solarbranche waren Zellenhersteller bereit, fast jeden Preis für Silizium zu zahlen und schlossen langfristige Verträge. Im Abschwung rächte sich das. Im Geschäftsbericht warnt Solarworld, dass eine Verurteilung auf Zahlung der geforderten Summe das Unternehmen in seinem Bestand gefährden würde.

Vor gut zwei Wochen hatte das zuständige Bezirksgericht in Michigan einem Antrag von Hemlock auf ein verkürztes Verfahren stattgegeben. Nachdem Hemlock nun all seine Forderungen aufgelistet hat, kann der Richter jederzeit ein Urteil fällen. Im Falle einer Verurteilung drohen Solarworld negative Auswirkungen „bis hin zur Bestandsgefährdung“, wie es im Geschäftsbericht des Konzerns heißt. Die geforderte Schadensersatzsumme von 793 Million Dollar übersteigt die liquiden Mittel von Solarworld um gut das Vierfache. Die Bonner haben keinerlei Rückstellungen für eine Prozessniederlage gebildet.

Solarworld hatte bereits angekündigt, gegen ein etwaiges erstinstanzliches Urteil Rechtsmittel in den USA einzulegen. Die Juristen des Bonner Konzerns sind überzeugt, dass die Lieferverträge mit Hemlock nichtig sind, da sie gegen europäisches Kartellrecht verstoßen würden. Solarworld will durch alle Instanzen gehen und stellt sich auf ein langes Rechtsverfahren ein.

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