Sportwagenbauer Porsche will Urteil zu Diesel-Rückgabe anfechten

Porsche geht davon aus, dass das erste Urteil zur Rücknahme eines Dieselfahrzeugs in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht korrigiert wird.

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Der Autobauer hat sich einem Medienbericht zufolge selbst angezeigt. Quelle: Reuters

Frankfurt Der Sportwagenbauer Porsche will das erste Urteil zur Rücknahme eines Dieselfahrzeugs nicht hinnehmen. Das Landgericht Stuttgart habe als erstes Gericht der Klage eines Kunden gegen die Porsche AG stattgegeben, bestätigte das Unternehmen am Montag einen Vorabbericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Das Urteil sei jedoch rechtsfehlerhaft. Porsche gehe deshalb davon aus, dass die Entscheidung in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht korrigiert werde.

Wie die Zeitung berichtete, soll der Autobauer einen vier Jahre alten Porsche Cayenne eines Kunden gegen Zahlung von knapp 60.000 Euro plus Zinsen zurücknehmen. In dem Auto sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, was sittenwidrig sei, habe das Landgericht Stuttgart erklärt. Porsche habe vorsätzlich seinen Kunden geschadet, um sich wirtschaftliche Vorteile gegenüber Konkurrenten zu verschaffen, welche die Abgasvorschriften einhielten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte einen Rückruf mehrerer Diesel-Modelle wegen illegaler Abschalteinrichtungen angeordnet.

Die VW-Tochter aus Stuttgart wies darauf hin, dass seit Herbst 2017 bei Diesel-Modellen in Abstimmung mit dem KBA eine Software-Aktualisierung laufe. In Deutschland sei der überwiegende Teil der betroffenen Fahrzeuge umgerüstet, uneingeschränkt fahrbereit und technisch sicher. Deshalb sehe die Porsche AG keinen Anlass für Schadenersatzansprüche. An anderen Landgerichten seien diese bisher abgewiesen worden.

Im VW-Konzern gab es bei verschiedenen Marken schon mehrere Urteilen in erster Instanz zu Gunsten der Kunden, die ihre Dieselwagen zurückgeben wollten. Prinzipiell werde gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, erklärte ein VW-Sprecher. Etwa ein Dutzend Klagen seien vor Oberlandesgerichten mittlerweile zurückgewiesen. Die ersten von diesen würden voraussichtlich Anfang nächsten Jahres vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

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