Trotz Rekord-Rezession wegen der Coronakrise ist die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland im ersten Halbjahr gesunken. Ein Grund dafür sei, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen als Hilfsmaßnahme gegen die Folgen der Virus-Pandemie seit dem 1. März bis Ende September ausgesetzt sei, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit.
Von Januar bis Juni meldeten die Amtsgerichte 9006 Unternehmensinsolvenzen, was einem Rückgang von 6,2 Prozent zum Vorjahreszeitraum entspricht. Die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, die aber nicht zahlungsunfähig sind, bleibt nach einem Beschluss der Bundesregierung bis zum Jahresende ausgesetzt.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger erhöhten sich in der ersten Jahreshälfte zugleich deutlich auf 16,7 Milliarden Euro, nachdem sie vor Jahresfrist noch bei 10,2 Milliarden Euro gelegen hatten. Das deute darauf hin, „dass im ersten Halbjahr 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten“, betonte das Statistikamt.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen fiel im ersten Halbjahr deutlich, und zwar um 14,5 Prozent auf 27.992. Dies erkläre sich durch den eingeschränkten Betrieb der Insolvenzgerichte während der Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zudem hätten Verbraucher vermutlich den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Pandemie zeitlich nach hinten verschoben, so das Statistikamt.