Berlin Im Tarifkonflikt der Metall- und Elektroindustrie untermauern die Arbeitgeber mit einem Gutachten ihre Auffassung von der Rechtswidrigkeit der IG-Metall-Forderungen. Ein Streik wäre „insgesamt unzulässig“, heißt es laut einem Bericht der „Südwest Presse“ (Mittwoch) in dem Papier des Arbeitsrechtlers Clemens Höpfner aus Münster.
Die IG Metall will, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche verkürzen können und bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter dafür einen Ausgleich bekommen. Dem Gutachten zufolge diskriminiert das all jene Beschäftigten, die schon in Teilzeit arbeiten und dafür nichts bekommen.
Ob und wie sie rechtlich gegen die von der IG Metall für kommende Woche angekündigten Warnstreiks vorgehen, haben die Arbeitgeber dem Bericht zufolge noch nicht entschieden. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass ihre Forderung rechtmäßig ist.