Thyssen-Krupp Millionenklage gegen Ex-Manager muss neu verhandelt werden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Millionenklage des Stahlkonzerns Thyssen-Krupp gegen einen ehemaligen Manager neu verhandelt werden muss. Der Rechtsstreit wird in Düsseldorf fortgesetzt.

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Rechtsstreit mit einem Ex-Manager des Unternehmens vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht neu verhandelt wird. Quelle: dpa

Erfurt Die millionenschwere Schadenersatzklage des Stahlkonzerns Thyssen-Krupp gegen einen früheren Manager muss neu verhandelt werden. Das Bundesarbeitsgericht wies am Donnerstag den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurück. Die Düsseldorfer Richter müssten zunächst prüfen, ob der frühere Geschäftsführer sich pflichtwidrig verhalten habe, sagte eine Gerichtssprecherin.

Außerdem seien die Arbeitsgerichte nicht für kartellrechtliche Fragen zuständig, begründete der achte Senat. Die Erfurter Richter entschieden somit auch nicht darüber, ob Führungskräfte für Kartellstrafen ihrer Unternehmen aufkommen müssen. Diese Frage bleibt damit weiterhin höchstrichterlich ungeklärt.

Thyssen-Krupp will sich von einem ehemaligen Geschäftsführer eine Kartellstrafe von 191 Millionen Euro zurückholen, die das Unternehmen nach Auffliegen eines Schienenkartells zahlen musste. Dabei ging es um illegale Preisabsprachen von Schienenherstellern bei der Lieferung von Bahngleisen. Aus Sicht des Dax-Konzerns war der frühere Manager an den rechtswidrigen Absprachen beteiligt. Der Beklagte bestritt das.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte in einem Teilurteil die Forderung in Höhe von 191 Millionen Euro zurückgewiesen. Unternehmen könnten Kartellbußen nicht auf ihre Führungskräfte abwälzen, begründeten die Düsseldorfer Richter. Im Fall des zusätzlich von Thyysenkrupp verlangten Schadenersatzes von 100 Millionen Euro war das Verfahren damals ausgesetzt worden.

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