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Tödliche Explosion Streit um Mitschuld der BASF

Wieviel Verantwortung trägt die BASF an der tödlichen Explosion? Quelle: dpa

Es war einer der schlimmsten Chemie-Unfälle: Im Oktober 2016 kamen nach einer Explosion auf dem BASF-Werksgelände in Ludwigshafen fünf Menschen ums Leben; Dutzende wurden verletzt. Knapp drei Jahre nach dem Unglück fällte das Landgericht Frankenthal nun sein Urteil.

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Ein Jahr auf Bewährung erhielt ein 63-Jähriger Schweißer, Mitarbeiter einer Fremdfirma auf dem BASF-Werksgelände. Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte damit eine tödliche Explosion ausgelöst hatte. Die Anklage hatte dem Mann fahrlässige Tötung, Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Explosion vorgeworfen. Er soll bei Reparaturarbeiten in einer Art Blackout eine falsche Leitung angeschnitten und so die Tragödie ausgelöst haben. Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht, dass er keine Erinnerung daran habe – noch nicht einmal daran, dass er in Flammen gestanden habe.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert oder im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe von maximal sechs Monaten. Sie sah auch eine Mitverantwortung von BASF wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und Rohrisolierungen. Die Nebenkläger ließen schon im Vorfeld verlauten, dass ihnen eine Strafe von maximal einem Jahr auf Bewährung nicht hoch genug sei. Sie wollten zweieinhalb Jahre Haft, eine Strafe darunter sei für die Opfer und die Öffentlichkeit nicht darstellbar. Auch sie sahen eine Mitverantwortung von BASF.

Die BASF war tatsächlich nicht am Prozess beteiligt – dennoch ging es vor Gericht auch immer wieder um die Frage, ob der Chemiekonzern möglicherweise eine Mitverantwortung trägt.

Für den Opfer-Anwalt Alexander Klein, der die Eltern eines toten Feuerwehrmannes vertrat, ist die Antwort klar: Gegenüber der WirtschaftsWoche sprach der Jurist vor einigen Tagen von einem „groben Fehlverhalten“ der BASF. So monierte etwa ein Gutachter vor Gericht, dass die geborstene Ethylen-Fernleitung keine Brandschutzbeschichtung gehabt habe. Diese sei aber nicht vorgeschrieben gewesen. Klein kritisiert auch, dass eine entsprechende Schadensübung der BASF im November 2015, bei der „erhebliche Mängel“ festgestellt wurden, folgenlos blieb.

Die BASF wollte sich zum Verfahren nicht äußern, betont aber, dass seit 2017 „eine Isolierung der Pipeline mit einer feuerbeständigen Beschichtung“ besteht. Auch die Kennzeichnung wurde verbessert.

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