Tönnies-Konzern Der spektakuläre Kampf um die neue Hackordnung

Der Kampf um den größten deutschen Fleischkonzern zwischen Unternehmenschef Clemens Tönnies und seinem Neffen Robert geht vor Gericht in die entscheidende Runde. Die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess.

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Wer streitet sich da eigentlich?

Vor dem Bielefelder Landgericht beginnt am Montag der Prozess, bei dem sich der Fleischfabrikant Clemens Tönnies, 58, und sein Neffe Robert, 36, gegenüber stehen. Clemens Tönnies führt das Unternehmen aus dem ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück seit 1994. Wie sein Neffe gehören ihm 50 Prozent der Anteile am Konzern. Clemens Tönnies ist bundesweit zumindest Fußball-Fans ein Begriff – er ist Aufsichtsratschef bei Schalke 04. Die andere Hälfte des Tönnies-Konzerns gehört Robert, dem Sohn von Clemens‘ Bruders Bernd. Bernd Tönnies hatte sich 1971 mit der Idee selbständig gemacht, als Schlachter alle verwertbaren Teile des Tierkörpers zu Geld zu machen statt wie bis dahin üblich als Metzger nur einen Teil des Fleischs etwa zu Wurst zu verarbeiten. Mitte der 80er Jahre beteiligte Bernd seinen Bruder Clemens mit 40 Prozent am mittlerweile florierenden Unternehmen.


Wie groß ist der Tönnies-Konzern?

Mit einem Umsatz von rund 5,6 Milliarden Euro und rund 8000 Beschäftigten ist Tönnies der mit weitem Abstand größte deutsche Fleischhersteller, ein großer Lieferant von Aldi sowie weiteren Discountern und den großen Wurstherstellern. Auch europaweit gehört der Konzern zu den Top 3 der Branche – und wächst offenbar weiter: Vor wenigen Wochen erst hat das Unternehmen die Zulassung erhalten, seine Ware auch auf dem US-Markt anbieten zu dürfen. „In den USA brauchen sie Fleisch für Barbecue, vor allem Rippchen“, sagte Clemens Tönnies. Größter Exportmarkt ist für den Konzern derzeit China. Erst vor wenigen Tagen hat der Fleischkonzern damit begonnen, aus dem Darmschleim der Schweine den Blutgerinnungshemmer Reparin herzustellen.


Um was streiten Onkel und Neffe?

Robert Tönnies will von seinem Onkel fünf Prozent der Anteile zurück. Die hatte er ihm vor einigen Jahren geschenkt. Als Roberts Vater Bernd 1994 an den Folgen einer Nierentransplantation starb, vermachte er Robert und seinem drei Jahre älteren Bruder Clemens jun. jeweils 30 Prozent der Anteile am Unternehmen, zusammen also 60 Prozent. Bis zum 30. Geburtstag hatten die Jungs beim Konzern nichts zu sagen. Vater Bernd hatte verfügt, dass bis dahin ihre Interessen von einem Testamentsvollstrecker vertreten werden sollen. Kurz vor seinem 30. Geburtstag schenkte Robert genau wie sein Bruder Clemens jun. dem Onkel fünf Prozent seiner Anteile, wodurch Neffen und Onkel auf jeweils 50 Prozent am Unternehmen kommen. In der Präambel der Schenkungsurkunde begründen die Brüder diesen Schritt dem Vernehmen nach mit ihrer Dankbarkeit gegenüber der Leistung des Onkels seit dem Tod des Vaters.

Ist dies der erste Prozess?

Nein, bereits im Mai hatte eine andere Kammer des Bielefelder Landgerichts in einem ersten Verfahren zwischen den beiden Parteien ein Urteil gefällt. Damals ging es um das Doppelstimmrecht, über das Clemens Tönnies verfügte und mit dessen Hilfe er in strittigen Situationen das letzte Wort im Unternehmen hatte. Robert hatte seinem Onkel dieses Recht streitig gemacht, dieses habe sich nicht auf den gesamten Konzern sondern lediglich auf eine Tochtergesellschaft bezogen. Die Richter gaben Robert Recht und nahmen Clemens Tönnies das doppelte Votum. Seitdem sind wichtige strategische Entscheidungen nur noch möglich, wenn sich beide Seiten einig sind. Ums operative Geschäft kümmern sich angestellte Geschäftsführer.

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