Ulrich Steinemann Schlachter will Werkverträge verbessern

Seite 2/2

Ermittlungen richten sich nicht gegen Steinemann


Deutschlands Schlachtkönige
Unifleisch Quelle: AP
Attenberger Quelle: dpa/dpaweb
Färber Gruppe Quelle: dpa/dpaweb
Vogler Quelle: AP
Teterower Fleisch Quelle: AP
Hülshorst GmbH Quelle: AP
Westphal Schlachthof Quelle: AP


Wie viele Werkarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen?
Wir sind in den vergangenen Jahren ordentlich gewachsen. Dennoch haben wir den Anteil an Werkarbeitern kontinuierlich gesenkt. Insgesamt beschäftigen wir rund 450 Mitarbeiter, rund ein Drittel davon sind Werkarbeiter. In anderen Unternehmen aus der Branche dürfte der Prozentsatz wesentlich höher.

Im Internet heben Sie die Qualitäts- und Sicherheitsstandards hervor, nach denen Sie das Vieh zu Fleisch verarbeiten? Haben Sie keine Standards für die Beschäftigung von Werkarbeitern?
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um unsere Mitarbeiter. Ohne motivierte Mitarbeiter könnten wir unsere hohe Qualität sowieso nicht halten. In diesem Jahr haben wir beispielsweise 18 polnische Arbeitssuchende aus Jastrowie, der Partnerstadt von Steinfeld, zu uns geholt, und zwar als Festangestellte.

Warum hatten Sie dann die Staatsanwaltschaft im Haus?
Weil gegen die Mitarbeiter eines der Werkvertragsunternehmen, mit dem wir zusammenarbeiten, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf läuft. In diesem Zusammenhang hat uns die Staatsanwaltschaft aufgesucht und um die Übergabe von Geschäftsunterlagen, die dieses Unternehmen betreffen, gebeten. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen unser Unternehmen oder Mitarbeiter unseres Unternehmens.

Wie lange arbeiten Sie denn schon mit dem Dienstleister zusammen?
Mit RBV arbeiten wir seit fünf Jahren zusammen.

RBV ist eine Personalvermittlung in Duisburg, die sich als „zuverlässiger Partner für die Arbeitnehmerüberlassung oder Werkverträge im gewerblichen Bereich“ bezeichnet und für die „gesetzliche Spielregeln ein absolutes Muss“ seien. Dem war wohl nicht so.

Wir haben uns während der Zusammenarbeit bestätigen lassen, das ein branchenübliches Lohnniveau nicht unterschritten wird. Nach den Informationen, die uns durch den Dienstleister vorgelegt wurden, trifft dies auch nicht zu.

Sie sind also selbst getäuscht und betrogen worden?
Ich kann nur betonen: Bisher hatten wir an der Zusammenarbeit mit RBV nichts auszusetzen. Jeden Monat haben wir die Informationen über die Sozialabgaben für jeden einzelnen Mitarbeiter bekommen. Wir haben RBV zur sofortigen Klärung aufgefordert und die Zusammenarbeit am 29. Juni vorläufig beendet.

Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Vorfällen?
Wir wollen künftig in den Verträgen zusätzliche Pflichten für die Dienstleister aufnehmen, die vor allem mehr Rechte der Arbeitnehmer sicherstellt. Darüber hinaus werden wir die Überprüfung der Dienstleister durch uns intensivieren.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%