Umstrittene Arzneien Praxisärzte fordern: Keine Beitragsgelder für Homöopathie

In Frankreich werden homöopathische Mittel ab 2021 nicht mehr durch Krankenkassen finanziert. Auch in Deutschland ist eine Diskussion ausgebrochen. Quelle: dpa

In Deutschland wird heftig über Homöopathie gestritten – und darüber, ob die Beitragszahler die Kosten dafür tragen sollen. Eine Entscheidung aus Frankreich heizt die Diskussion an. Nun melden sich Praxisärzte zu Wort.

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Patienten sollten homöopathische Leistungen aus Sicht der Praxisärzte nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt bekommen. Wer solche Mittel haben wolle, solle sie auch erhalten, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft“, sagte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Es gibt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit homöopathischer Verfahren.“ Im Nachbarland Frankreich sollen homöopathische Arzneimittel ab 2021 nicht mehr von der Kasse erstattet werden.

Auch in der Koalition wird über die Finanzierung diskutiert. In Deutschland ist Homöopathie kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Allerdings erstatten viele Kassen Versicherten Behandlungskosten für Naturheilverfahren, weil es eine Nachfrage gibt. Dies ist auch ein Instrument im Konkurrenzkampf.

Gassen forderte die Kassen auf, ihre Finanzmittel in die ambulante Versorgung zu leiten, „anstatt vor allem aus Marketingzwecken Beitragsgelder für Homöopathie auszugeben“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Homöopathie sollte weiterhin nutzbar sein, allerdings auf Selbstzahlerbasis.“ Sie kritisierte, dass Kassen mit freiwilligen Leistungen vor allem junge und gesunde Leute werben wollten. Für einen echten Qualitätswettbewerb um die beste Versorgung könnten nur Leistungen mit anerkanntem Nutzen in Betracht kommen.

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von Jürgen Salz

Das französische Gesundheitsministerium erklärte, homöopathische Mittel seien wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt. Von Januar 2020 an soll der Anteil, den Krankenkassen erstatten, von 30 auf 15 Prozent sinken. So solle Patienten, verschreibenden Ärzten und der Industrie Zeit zur Anpassung gegeben werden. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich auf Anfrage am Donnerstag vorerst nicht dazu.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hatte sich kürzlich gegen eine Kostenerstattung von Homöopathie ausgesprochen. „Wir müssen in der GroKo darüber reden“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Es sollten auch freiwillige Leistungen der Kassen wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der über die Leistungen der gesetzlichen Kassen entscheidet, unterstützte dies.

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