Umstrittene Chemikalien Bayer verliert, BASF gewinnt vor EU-Gericht

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Quelle: dpa

Vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wurden gleich zwei Klagen von Chemiefirmen verhandelt. Während eine Klage von Bayer und Syngenta abgelehnt wurde, bekam BASF im Fall von Fipronil Recht.

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Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger bienenschädlicher Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage von BASF weitgehend statt. BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, so dass das Verbot den Konzern nicht unmittelbar betreffe.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass aufgrund des sogenannten "Vorsorgegrundsatzes" auch vorbeugend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, "wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen". Die EU-Behörden müssten nicht warten, bis Risiken tatsächlich in vollem Umfang nachgewiesen seien oder nachteilige Wirkungen eintreten.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich vergangenen Monat dafür ausgesprochen, den Freilandeinsatz von Neonicotinoiden generell zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner befürwortete in einem Gastbeitrag für die "Passauer Neue Presse" ein Verbot der Insektizidklasse. "Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen", erklärte sie. "Neonikotinoide können sich im Boden anreichern, selbst wenn die Zuckerrübe mit der Biene nicht in Kontakt kommt, eine andere Folgefrucht oder blühende Pflanzen dazwischen können es trotzdem übertragen."

Der deutsche Agrarchemie-Riese Bayer und der schweizerische Konzern Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten. Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Zudem habe die Brüsseler Behörde keine Verfahrensfehler begangen.

Erst Ende April hatten die EU-Staaten mit einer knappen Mehrheit für ein weitergehendes Freilandverbot der als bienenschädlich geltenden Neonikotinoide gestimmt. Die Stoffe dürfen demnach nur noch in Gewächshäusern eingesetzt werden, auf Äckern sind sie verboten.

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