Umstrittene Waffentransporte Heckler & Koch zu Millionenstrafe verurteilt

Heckler & Koch Quelle: dpa

Im Prozess um Waffentransporte von Heckler & Koch nach Mexiko verhängt der Richter lediglich Bewährungsstrafen und spricht drei Angeklagte frei. Nur für die Firma selbst geht das Verfahren nicht glimpflich aus.

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Als der Vorsitzende Richter das Urteil spricht, geht ein ungläubiges Raunen durch die Reihen der Rüstungsgegner im Saal. Das Stuttgarter Landgericht verhängte am Donnerstag zwei Bewährungsstrafen für ehemalige Mitarbeiter der Rüstungsfirma Hecker & Koch und sprach drei Angeklagte, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer, frei. „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik“, betonte der Richter. Nicht so glimpflich ging das Verfahren für die Waffenschmiede selbst aus. Von ihr sollen Verkaufserlöse in Höhe von 3,7 Millionen Euro eingezogen werden - für Waffen, die in mexikanischen Unruheregionen gelandet waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einem Jahresumsatz von knapp 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe für den mittelständischen Waffenbauer, der zuletzt Verluste schrieb. „Wir können allerdings nicht nachvollziehen, dass das Gericht nicht nur den erwirtschafteten Gewinn des Mexiko-Geschäfts, sondern den gesamten Kaufpreis eingezogen sehen will, obwohl sich kein Mitglied der Geschäftsleitung strafbar gemacht hat“, teilte das Unternehmen mit. Es habe von Beginn an mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.

In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dorthin nicht hätten geliefert werden dürfen. „Dieses Verfahren ist kein Tribunal über deutsche Rüstungspolitik“, machte der Richter klar. Es sei lediglich um die Genehmigungen gegangen. Ein Fehlverhalten der beteiligten Behörden hatte die Staatsanwaltschaft nicht gesehen. Rüstungsgegner hatten vor dem Gerichtsgebäude zu einer Mahnwache aufgerufen, sie sehen auch Verantwortung bei den beteiligten Ausfuhrbehörden.

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens sind die zur Genehmigung mitgelieferten sogenannten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden, in denen - wie der Name sagt - der endgültige Zielort der Waffen beschrieben ist. Der Richter hatte bereits vor Monaten Zweifel daran, dass diese Erklärungen Teil der Genehmigung sind. Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Plädoyers deshalb davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass die fraglichen Angaben nicht stimmten und sich so die Genehmigungen für die Ausfuhren erschlichen. Heckler & Koch habe im Wissen um einen anderen Verbleib die Waffen nach Mexiko geliefert, so einer der Staatsanwälte in seinem Plädoyer.

Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass sich ein früherer Vertriebsleiter an der bandenmäßigen Ausfuhr von Waffen aufgrund von erschlichenen Genehmigungen beteiligt hat. Die Sachbearbeiterin habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Haftstrafen von mehr als zwei Jahren gefordert.

Die von Gericht und Anklage als Hauptverantwortliche ausgemachten Männer standen jedoch nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr, und der ehemalige Handelsvertreter aus Mexiko ist seinem Anwalt zufolge zu krank um anzureisen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat für ihn inzwischen einen internationalen Haftbefehl beantragt. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.

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