Unkrautvernichter US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil gegen Bayer ab

Bayer begrüßte die jüngste Entscheidung eines US-Gerichts als „Schritt in die richtige Richtung“. Quelle: REUTERS

Das Gericht senkt den Schadens- und Strafschadensersatz drastisch, den das Unternehmen einem Krebs-Opfer zahlen muss. Bayer hatte die Aufhebung des Schuldspruchs gefordert.

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Bayer hat das erste Berufungsverfahren in den USA um den angeblich krebserregenden Unkrautvernichter Glyphosat verloren. Allerdings reduzierte das Gericht in Kalifornien den Schadenersatz im sogenannten Johnson-Fall um fast drei Viertel auf 20,5 Millionen Dollar. Der Pharma- und Chemiekonzern sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, prüft aber weitere rechtliche Optionen. An der Börse sorgte der gesenkte Schadenersatz am Dienstag für leichte Kursgewinne.

Der Kläger Dewayne Johnson habe „reichlich“ Belege dafür geliefert, dass seine Krebserkrankung durch Glyphosat und andere Substanzen in dem Produkt Roundup ausgelöst worden sei, hieß es in dem Urteil des Berufungsgerichts in San Francisco. Allerdings müsse die zu zahlende Summe reduziert werden, weil im kalifornischen Recht eine verkürzte Lebenserwartung nicht entsprechend geltend gemacht werden könne. Bayer will nun möglicherweise vor das Oberste Gericht Kaliforniens ziehen. „Wir sind weiterhin der Meinung, dass sowohl das Jury-Urteil als auch die Schadenersatzzahlungen nicht mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und der Rechtslage vereinbar sind“, teilte der Konzern mit. „Wir stehen weiterhin fest hinter der Sicherheit und dem Nutzen von Roundup.“

Johnsons Anwalt R. Brent Wisner bezeichnete das Urteil des Berufungsgerichts als weiteren großen Sieg für seinen Mandanten. Jedoch sollte sich die verringerte Lebenserwartung in der Höhe des Schadenersatzes widerspiegeln. „Wenn dieses Thema vor dem Obersten Gericht Kaliforniens landet, können wir dieses irrationale Gesetz hoffentlich ändern“, sagte er. Der ehemals als Platzwart an einer kalifornischen Schule tätige Johnson hatte über Jahre glyphosathaltige Produkte eingesetzt und dem Unternehmen vorgeworfen, deswegen an Lymphdrüsenkrebs erkrankt zu sein. 2018 war der Konzern von einer Jury zu einer Zahlung von 289 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden, die später auf 78,5 Millionen Dollar reduziert wurde. Dieser Fall ist getrennt von einem milliardenschweren Vergleich, den der Konzern ebenfalls bei Roundup-Klagen anstrebt.

von Alexander Busch, Julian Heißler, Jürgen Salz

Bayer hat in den in den USA bislang drei Prozesse wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat in erster Instanz verloren und ist gegen diese Urteile in Berufung gegangen. Der Johnson-Fall ist nun der erste, in dem ein Berufungsgericht ein Urteil gefällt hat. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt. Sie führte zu einem Einbruch des Aktienkurses.

Milliardenschwerer Vergleich hängt in der Schwebe

An der Börse legte die Bayer-Aktie nach dem reduzierten Schadenersatz um zwei Prozent zu. Ein Händler warnte, auf den zweiten Blick sei die Entscheidung des Berufungsgerichts keine positive Nachricht. Der Schadenersatz sei zwar drastisch reduziert, aber das Urteil eben nicht aufgehoben worden. „Das könnte es Bayer erschweren, andere Kläger zu Vergleichen zu bewegen“, sagte er.

Ende Juni einigte sich Bayer auf einen milliardenschweren Vergleich, um die Glyphosat-Klagewelle beizulegen. Doch ein wichtiger Teil der Vereinbarung hängt nach richterlichem Gegenwind in der Schwebe. Für den Vergleich und mögliche künftige Fälle werden insgesamt bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig. Damit sollen etwa drei Viertel der insgesamt 125.000 eingereichten und drohenden Klagen vom Tisch sein.

Im Zuge der Vereinbarung soll eine Gruppe möglicher künftiger Kläger gebildet und ein unabhängiges Wissenschaftsgremium eingerichtet werden, das entscheiden soll, ob und zu welchen Mengen Roundup Krebs verursacht. Doch US-Bezirksrichter Vince Chhabria hatte mehrere Bedenken an der Vereinbarung geäußert, etwa ob es rechtmäßig sei, die Entscheidung über die Gefahren von Roundup von Richtern und Jurys an eine Gruppe von Wissenschaftlern zu übergeben. Bayer setzt bei dem Vorschlag darauf, dass das Gremium der Bewertung der weltweiten Regulierungsbehörden folgt. Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur, haben das Herbizid als nicht krebserregend eingestuft


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