Unkrautvernichter US-Gericht senkt Strafe im Glyphosat-Prozess deutlich – Bayer kündigt trotzdem Berufung an

Mit der Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto hat sich Bayer rechtlichen Ärger ins Haus geholt. Trotz des kleinen Erfolgs vor Gericht will man Berufung einlegen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Der Konzern muss mit einer deutlich geringeren Strafzahlung rechnen, als ursprünglich angenommen. Quelle: dpa

San Francisco, Leverkusen Trotz einer deutlich verringerten Strafzahlung will Bayer in einem wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA Berufung einlegen. Der zuständige Richter Vince Chhabria reduzierte die von einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar am Montag auf 25,3 Millionen Dollar (22,5 Mio. Euro). Chhabria begründete dies damit, dass das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem Strafschadenersatz in einem verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen bleiben müsse.

Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung indes nichts. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht. Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.

Richter Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Bayer begrüßte dies zwar in einem Statement als „Schritt in die richtige Richtung“, blieb aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche. Der Konzern plane deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch einzulegen.

Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März bereits in erster Instanz angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. Der Dax-Konzern ist in den USA mit über 13.400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Bayer weist diese Vorwürfe zwar vehement zurück, unterlag aber in den ersten drei US-Prozessen. Der Fall Hardeman war der zweite Fall, der verhandelt wurde. Auch beim ersten wurde die Strafe später stark verringert.

Bis es in den zahlreichen Verfahren zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem großen Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden.

Mehr: In Österreich soll Glyphosat verboten werden. Doch eine Alternative ist noch lange nicht in Sicht.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%