
Sechs Mitarbeiterinnen von Bayer Healthcare hatten im Frühjahr vergangenen Jahres eine Sammelklage wegen Diskriminierung in Millionenhöhe gegen den Dax-Konzern eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Das deutsche Unternehmen bezahle in den USA Männer besser als Frauen und bevorzuge sie bei Beförderungen. Die Antidiskriminierungsgesetze in den USA sind streng. Solche Vorwürfe können Unternehmen in Amerika nicht einfach ignorieren. Können sie nicht glaubhaft nachweisen, alles gegen die Diskriminierung von Frauen getan zu haben, stehen die Chancen vor Gericht schlecht.
Niederlage für Bayer
Bayer muss nun in diesem Verfahren eine erste Niederlage hinnehmen. Das Unternehmen hatte sich mit aller Macht gegen eine Sammelklage der Klägerinnen gewehrt und auf andere Gerichtsurteile etwa gegen Walmart hingewiesen. Hier hat der oberste Gerichtshof in den USA letztlich entschieden, dass keine systematische Diskriminierung von Mitarbeiterinnen vorliegt und eine Sammelklage abgewiesen. Dies zu entscheiden, sei aber im Verfahren gegen Bayer noch viel zu früh, urteilte US-Bezirksrichter Cavanaugh jetzt.
Sammelklagen können für ein Unternehmen in den USA ziemlich teuer werden. Die Klägerinnen im Falle Bayer fordern 100 Millionen Dollar Schadensersatz. Doch auf Bayer könnte ein Schaden in Milliardenhöhe zukommen, falls die Sammelklage durch kommt. Gewinnen die Klägerinnen, bemisst sich die zu zahlende Summe nach der Anzahl aller weiblichen Bayer-Beschäftigten in den USA. So kann die Schadenssumme bei 16.000 Mitarbeitern in den USA stark steigen.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.





Beweise zur Diskriminierung müssen vorliegen
Klägeranwältin Katherine Kimpel von der New Yorker Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler freut sich über den ersten Erfolg: „Der Richter hat richtig entschieden, eine Sammelklage kann zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich hier auch nicht um Einzelfälle von Diskriminierung, sondern um eine systematische Benachteiligung der Mitarbeiterinnen“, so Kimpel.
Um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um eine systematische Benachteiligung von Frauen bei Bayer in den USA handelt, muss die Anwältin nun Beweise im Konzern sammeln. Dazu hat sie das Recht, sensible interne Dokumente wie Personalakten, Gehaltslisten oder Mitarbeiterbeurteilungen von Bayer Healthcare einzusehen. Außerdem darf sie Manager des Unternehmens zum Fall befragen.
Auch der Dax-Konzern muss den Fall in den USA nun weiter aufrollen und seinerseits nachweisen, alles für die Gleichberechtigung im Unternehmen getan zu haben. Es sieht so aus, als ob sich dieser Fall für Bayer in den USA zu einem langen und teuren Verfahren hinzieht.