Verdacht auf Preisabsprachen Bundeskartellamt durchsucht Stahlkonzerne

Das Bundeskartellamt hat mehrere deutsche Stahlunternehmen darunter den Konzern Salzgitter durchsucht. Es besteht der Verdacht auf kartellrechtswidrige Vereinbarungen.

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Ein Mitarbeiter auf dem Gelände der Salzgitter AG Quelle: dpa

Das Bundeskartellamt lässt bei den deutschen Stahlunternehmen nicht locker: Erneut durchsuchte die Behörde wegen des Verdachts kartellwidrigen Verhaltens mehrere Branchengrößen, wie das Kartellamt am Montag mitteilte und damit einen Bericht der "Rheinischen Post" bestätigte. Diesmal seien Unternehmen im Bereich Flachstahl betroffen. Am 22., 23. und 24. August seien insgesamt sieben Firmen sowie drei Privatwohnungen durchsucht worden. Namen nannte das Kartellamt nicht. Salzgitter und Arcelor Mittal räumten auf Nachfrage ein, von den Untersuchungen betroffen zu sein.

Am 22. August wurden laut Salzgitter mehrere Gesellschaften des Konzerns inspiziert. Das Unternehmen habe die geforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auch Arcelor erklärte, es habe Ende August in seinen deutschen Niederlassungen Durchsuchungen wegen Kartellverdachts gegeben. Der weltgrößte Stahlkonzern fügte hinzu, er kooperiere vollständig mit den Behörden.

"Manager-Magazin.de" berichtete unter Berufung auf Verbandskreise, dass das Bundeskartellamt auch gegen die Wirtschaftsvereinigung Stahl ermittle. Bereits im Januar seien die Geschäftsräume der Interessenorganisation im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen Edelstahlhersteller durchsucht worden. Anfang vergangener Woche hätten die Kartellwächter den Verband darüber informiert, dass die Behörde ihre Ermittlungen mit zwei weiteren Verfahren gegen die Wirtschaftsvereinigung und gegen einzelne Stahlhersteller ausgeweitet habe. Ein Verbandssprecher lehnte eine Stellungnahme ab.

Fragen & Antworten: Jedes zweite Kartellverfahren wird durch Kronzeugen aufgedeckt

Beim deutschen Branchenprimus Thyssenkrupp gab es nach Angaben eines Firmensprechers hingegen keine Durchsuchungen. Der Konzern habe aber das vorläufige Ermittlungsergebnis des Kartellamtes der seit 2015 laufenden Untersuchungen erhalten. "Im Verdacht stehen insbesondere Absprachen bei der Festlegung von Zuschlägen bei Edelstahlprodukten beziehungsweise legierten Stählen", hieß es in einer Stellungnahme von Thyssenkrupp. Das Kartellamt habe zudem mitgeteilt, dass es seine Ermittlungen auf weitere Stahlprodukte ausgeweitet habe. "Wir nehmen die Vorgänge sehr ernst und unterstützen die Ermittlungen der Behörde, können aufgrund der laufenden Verfahren derzeit jedoch keine weiteren Angaben machen." Auch der Stahlhändler Klöckner & Co erklärte, von den Razzien nicht betroffen gewesen zu sein.

Das Kartellamt hat seit längerem die Stahlunternehmen im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich Edelstahlproduktion und –vertrieb. Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Bereich des Einkaufs von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie durchsucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Auto-Zulieferer aus der Schmiedebranche.

Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldbußen reagieren. Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangen - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat. Rekordbußgelder in einer Höhe von mehr als 700 Millionen Euro verhängte die Behörde etwa 2003 gegen die Mitglieder eines Zement-Kartells. Gerichte reduzierten die Strafsumme später aber deutlich auf rund 400 Millionen Euro.

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