Verdacht auf Subventionsbetrug Justiz stellt Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ein

Gegen Mitarbeiter des Konzerns wurde seit 2015 ermittelt. Nun beendet die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts die Untersuchung.

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Volkswagen: Justiz stellt Ermittlungen gegen VW-Mitarbeiter ein Quelle: AP

Braunschweig Die deutsche Justiz hat Ermittlungen gegen VW wegen möglichen Betrugs bei EU-Geldern in Millionenhöhe eingestellt. Das Verfahren gegen Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns wegen Subventionsbetrugs sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, sagte der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Dienstag.

Der vom Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) mitgeteilte Sachverhalt ist ihm zufolge nach deutschem Strafrecht nicht strafbar. Zunächst hatte die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet.

Die Brüsseler Behörde hatte im Juli 2017 ihre Untersuchungsergebnisse über ein mögliches Fehlverhalten von Verantwortlichen des Autokonzerns im Zuge des Abgasskandals übermittelt.

Seit 2015 ermittelte Olaf in der Frage, ob VW von der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu Unrecht Kredite erhalten oder EU-Gelder für Forschung und Entwicklung zweckentfremdet hat.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig kommt der Straftatbestand des Subventionsbetruges nicht in Betracht, weil keine unrichtigen oder unvollständigen Angaben über entsprechende Tatsachen gemacht worden sind.

Zudem sei bei der Übergabe der Akten durch die Brüsseler Behörde im Sommer 2017 bereits eine Verjährung eingetreten.

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