Verfahren wird teilweise eingestellt Neue Pleite im Fall Teldafax

Der Stromanbieter Teldafax brach vor fünf Jahren überschuldet zusammen. Die Staatsanwaltschaft Bonn forderte eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Warum das Landgericht Bonn nun einige Anklagepunkte fallen lässt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bankrotthandlungen, Insolvenzverschleppungen und gewerbsmäßigen Betrug in 241 Fällen lautet der Vorwurf gegen die Ex-Vorstände des Billigstromanbieters. Quelle: dpa

Düsseldorf 750.000 verzweifelte Kunden und 500 Millionen Euro Schaden hinterließen die Führungskräfte von Teldafax, als ihr Unternehmen im Juni 2011 zusammenbrach. Der Zustand des Billigstromanbieters war so katastrophal, dass Insolvenzverwalter Biner Bähr den Betrieb nur drei Tage später komplett einstellte. Dann kam die Staatsanwaltschaft Bonn. Jetzt scheinen die Ermittler ihre eigene Pleite zu erleben.

Nach knapp zwei Jahren Ermittlungsarbeit hatten die Beamten ihre Anklage fertig. Im Februar 2013 klagten sie die ehemaligen Teldafax-Vorstände Klaus Bath, Michael Josten und Gernot Koch an. Die Vorwürfe lauteten auf Bankrotthandlungen, Insolvenzverschleppungen und gewerbsmäßigen Betrug in 241 Fällen. Es war ein beispielhafter Ausschnitt der vielen tausend weiteren Geschädigten durch das System Teldafax. Schriftverkehr zeigte, dass die Anklagten selbst schon 2009 Teldafax als zahlungsunfähig bezeichneten. Aber weil sie von den Kunden Vorauskassen nahmen, schleppte sich das Unternehmen Monat für Monat weiter. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb fünf Jahre Haft.

Davon ist nun keine Rede mehr. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Bonn die meisten und schwerwiegendsten Vorwürfe gegen die Angeklagten fallen gelassen. Der gewerbsmäßige Betrug ist passé, eine Insolvenzverschleppung sehen die Ermittler allenfalls für 2009. Für 2010 könne man den Angeklagten wohl lediglich vorwerfen, dass sie ein bisschen schludrig in der Buchhaltung waren und keine Bilanz aufstellten. Keiner der Angeklagten muss mit mehr als einer Bewährungsstrafe rechnen, wenn überhaupt.

Es ist offenbar eine große Müdigkeit, der sich die Staatsanwaltschaft nun ergeben hat. Aus Justizkreisen heißt es, die Ermittler würden das Verfahren lieber heute als morgen einstellen. Dass es voraussichtlich trotzdem bis 2017 weitergeht, ist vor allem dem täglich wachsenden Selbstbewusstsein der Angeklagten zuzurechnen. Vorschläge zu einem für die Staatsanwaltschaft gesichtswahrenden Kompromiss wurden abgelehnt. Die Angeklagten haben Zeit und Geld. Ihre Anwälte zahlt größtenteils die Versicherung, die sie noch zu Teldafax-Zeiten abgeschlossen hatten. Die Anwälte der Beschuldigten waren gestern nicht zu erreichen oder wollten sich nicht äußern.

Zu der Gelassenheit der Angeklagten gesellen sich Pannen bei der Justiz. Das Teldafax-Verfahren begann eigentlich schon im Februar 2014, wurde aber damals sogleich wieder ausgesetzt, weil das Gericht die falsche Kammer zugeteilt hatte. Der Fehler fiel erst auf, als die Verteidiger eine entsprechende Beschwerde einlegten. So hatten die Richter zehntausende von Seiten umsonst gelesen. Andere Richer mussten damit von Neuem beginnen.

Allein das kostete ein Jahr - Zeit, die im Zweifel zu einer Strafminderung führen könnte. Dabei taten sich die neuen Richter mit einer Feststellung eines strafwürdigen Verhaltens eh schon schwer. Am Dienstag verschickte das Landgericht Bonn eine Pressemeldung. „Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme“, habe das Gericht festgestellt, dass „keine tragfähigen Feststellungen zu einer möglichen Insolvenzsituation der Teldafax Holding AG für die Jahre 2010 und 2011 getroffen werden können". Mit einer Verurteilung in den 241 Fällen wegen Betrugs sei deshalb nicht mehr zu rechen. Deshalb die Teileinstellung.

Es ist eine Einschätzung, die den Kronzeugen in dem Verfahren praktisch ignoriert. Am 13. Januar 2016 trat Biner Bähr in den Zeugenstand des Landgerichts Bonn. Der Anwalt der Kanzlei White & Case ist seit Juni 2011 Insolvenzverwalter von Teldafax und trug zwei Aktenordner bei sich. Ihr Inhalt: eine akribische Beweisführung, seit wann Teldafax insolvenzreif war und wer davon wusste.


„Diese Teileinstellung ist nun ein schlechtes Signal“

Bähr hatte diese Arbeit nicht für das Gericht gemacht. Als Insolvenzverwalter von Teldafax war es unter anderen seine Aufgabe, sogenannte Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Dazu musste Bähr zunächst feststellen, seit wann Teldafax insolvenzreif war, und dann prüfen, ob Geschäftspartner von Teldafax davon wussten. Und sollten die Geschäftspartner nach dieser Kenntnis noch Geld von Teldafax erhalten haben, konnte er es zurückfordern. So sah es das deutsche Insolvenzrecht vor.

Am 13. Januar wurde im Landgericht Bonn klar, dass niemand besser über den Insolvenzreife von Teldafax Bescheid wusste als Biner Bähr. Und dass er mit dieser Kenntnis schon mehr als 200 Millionen Euro für die Gläubiger von Teldafax sichern konnte. Einen Zivilprozess nach dem anderen gewann der Anwalt gegen ehemalige Geschäftspartner des Billigstromanbieters.

Rund 100 Millionen Euro hat Bähr allein vom deutschen Fiskus zurückgeholt. Das Hauptzollamt vereinnahmte die Stromsteuern von Teldafax, als selbst schon eigene Gutachten zur Insolvenzreife von Teldafax vorlagen. Von den 16 Millionen Euro, die Bayer 04 Leverkusen für die Trikotwerbung von Teldafax erhielt, musste der Verein mehr als 13 Millionen Euro zurückzahlen.

Die Urteile, die zu diesen Zahlungen führten, sind ausgesprochen klar. So steht beispielhaft in einer Urteilsbegründung des Landgerichts Stuttgart vom 15. Dezember 2015: „Die Schuldnerin (Teldafax) war spätestens seit der am 25.6.2009 eingetretenen Fälligkeit der Forderung aus dem Stromsteuerbescheid vom 4.6.2009 zahlungsunfähig.“ Und weiter: „Die Schuldnerin hat ihre Zahlungsfähigkeit in der Folge auch nicht wiedererlangt.“

Solche Urteile gibt es zuhauf. Warum das Gericht offenbar weder dem Zeugen Biner Bähr noch den vielen Gerichtsurteilen traut, die in der Sache bereits gefällt wurden, wollte ein Sprecher des Landgerichts nicht erläutern. „Die Frage der Beweiswürdigung ist eine Frage, welche die Kammer am Ende des Verfahrens vornehmen muss“, sagte Bastian Sczech. Die Teileinstellung allerdings gilt ab sofort.

Betroffenen der Teldafax-Insolvenz ist das nicht ganz geheuer. „Wir haben bereits mehrere Dutzend Gerichte davon überzeugen können, dass Teldafax rund zwei Jahre lang insolvenzreif war“, sagt Anwalt Florian Dälken, der viele Geschädigte von Teldafax vertritt. Viele weitere Verfahren seien allerdings ausgesetzt, um den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten. Dälken: „Diese Teileinstellung ist nun ein schlechtes Signal für die anhängigen Verfahren. Aber es ist keine Vorentscheidung.“

Denn einen Vorteil haben Dälken und andere Anwälte in Zivilverfahren: Sie müssen in ihrer Beweisführung nicht auf die Ermittler vertrauen, die bei der Staatsanwaltschaft Bonn für das Teldafax verantwortlich sind. Diese waren nicht zu erreichen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%