Verkehrsministerium Volkswagen hat gegen geltendes Recht verstoßen

In den USA zahlt VW Milliarden Dollar an Widergutmachung. In Europa will der Konzern keinen Schadenersatz leisten. Volkswagen argumentiert, man habe kein EU-Recht verletzt. Das zuständige Ministerium sieht das anders.

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Volkswagen hat nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums gegen geltendes Recht verstoßen. Der Konzern wehrt sich seit Wochen gegen diese Behauptung. Quelle: Reuters

Berlin Das Bundesverkehrsministerium hat Volkswagens Darstellung widersprochen, der Konzern habe in der Abgasaffäre nicht gegen europäisches Recht verstoßen. „Wir teilen die Auffassung von VW nicht“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Tageszeitung „Die Welt“ (Samstag). Der Wolfsburger Konzern hatte erklärt, dass die sogenannten Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren in der EU nicht illegal gewesen seien. „Die in Fahrzeugen mit einem EA 189-Motor enthaltene Software stellt nach Auffassung von Volkswagen keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar“, hatte ein VW-Sprecher betont.

Die Äußerung von VW widerspricht dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge auch in Deutschland zurück in die Werkstätten müssen. „Das KBA hat festgestellt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen verwendet“, sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Deshalb habe die Behörde den Rückruf von Millionen VW-Dieselfahrzeugen angeordnet.

Während VW in den USA zu milliardenschweren Wiedergutmachungen bereit ist, sträubt sich der Konzern in Deutschland und Europa weiter gegen vergleichbare Angebote. Da hierzulande keine Sammelklagen zugelassen sind, ziehen seit Monaten einzelne Autobesitzer vor verschiedene Gerichte. Dabei hat bislang zumeist VW Recht bekommen, in anderen Fällen hat der Konzern Berufung angekündigt.

Gesetzesverstöße innerhalb der EU streitet VW dabei ab. Erst am Donnerstag hatte der Konzern auf Anfrage von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR seine Rechtsauffassung bekräftigt, die in den USA verbotene Software stelle unter EU-Recht keine illegale Manipulation dar. Den Bescheid des KBA halte man für juristisch falsch, arbeite aber im „Interesse der Kunden“ mit den Behörden zusammen.

VW-Großaktionär Niedersachsen betonte, die von Volkswagen eingesetzte Software habe dazu geführt, dass auf dem Prüfstand bessere Stickoxidwerte festgestellt wurden, als tatsächlich im Echtbetrieb angefallen seien. Dieses „manipulative Vorgehen“ sei nicht entschuldbar – unabhängig von der Frage, ob die Software aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtslagen unzulässig ist oder nicht, hieß es bei der Landesregierung. In Europa seien die zulässigen Grenzwerte dadurch nicht überschritten worden, in den USA sehr wohl.

Bei der EU-Kommission stieß Volkswagens juristische Interpretation auf Unverständnis. „Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig“, sagte ein Sprecher der Kommission der „Welt“. Es liege in der Verantwortung der nationalen Behörden, dieses Verbot durchzusetzen.

Allerdings sind die EU-Abgasregelungen spätestens nach dem VW-Skandal massiv in die Kritik geraten. Die Autolobby habe in Brüssel dehnbare Regeln mit vielen Ausnahmen durchgesetzt. Mit diesen Vorwürfen beschäftigt sich ein Untersuchungs-Ausschuss im Europaparlament.

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