Düsseldorf Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage einstecken müssen. Nach einer am Mittwoch ergangenen Entscheidung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf darf die Umwelthilfe nicht mehr den Eindruck erwecken, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte. Damit hat das Gericht eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung bestätigt.
Es ging um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, so das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.
Dass zukünftig Emissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb stattfinden sollen, ändere an der derzeit geltenden Gesetzeslage mit Messungen im Laborbetrieb nichts, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe kann dagegen Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.