Volkswagen und Dieselgate Es wird teuer und schmerzhaft

216 Tage nach Ausbruch des Diesel-Skandals einigen sich VW und die US-Behörden auf einen ersten Kompromiss. Die Besitzer der manipulierten Diesel werden entschädigt. Doch viele Fragen bleiben.

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Der Richterspruch bringt eine Verschnaufpause für Volkswagen. Doch durchgestanden ist die Affäre um manipulierte Abgaswerte noch lange nicht. Quelle: Reuters

San Francisco/Wolfsburg Es ist ein Fortschritt, aber noch lange kein Befreiungsschlag: Um in den USA, dem Epizentrum der Abgas-Krise, wieder auf die Beine zu kommen, wird Europas größter Autobauer den Rückkauf eines großen Teils seiner dort knapp 600.000 manipulierten Diesel anbieten müssen. Ein Rückruf mit Nachbesserungen in der Werkstatt reicht nicht. Zudem muss Volkswagen betroffenen Besitzern „substanziellen Schadenersatz“ zahlen. Das ist der Kern eines ersten Kompromisses zwischen VW und den US-Behörden, den der zuständige US-Richter Charles Breyer am Donnerstag als einen Meilenstein billigte. Allerdings bleiben eine Menge Fragezeichen.

Denn Details und Summen zu der Lösung sind noch unklar. Bis zum 21. Juni – einen Tag vor der VW-Hauptversammlung – hat Breyer eine Frist gesetzt. Bis dahin soll es mehr Klarheit zu den Lösungen geben.

Auch wenn keine absoluten Summen feststehen, so viel ist schon klar: Die finanziellen Folgen der Abgasaffäre werden „substanziell und schmerzhaft“, hatte Konzern-Chef Matthias Müller vor einigen Wochen gesagt. An dieser Perspektive ändert auch Breyers Billigung nichts.

Müsste der Konzern auch nur die Hälfte der insgesamt betroffenen 600.000 Autos zurückkaufen, entspräche das bei rund 20.000 Dollar Durchschnittspreis pro Auto insgesamt 6 Milliarden Dollar (gut 5,3 Milliarden Euro) Belastung.

Weiterhin fürchten muss der Konzern Strafzahlungen. Die USA haben VW wegen Betrugs und Verstoßes gegen Umweltgesetze verklagt, es drohen zweistellige Milliardenkosten. Zum Vergleich: Die bisher höchste Entschädigung in den USA musste die Hyundai-Kia Gruppe zahlen – 100 Millionen Dollar im Jahr 2014 für unerlaubte Treibhausgasemissionen.

Dennoch: Für Volkswagen dürften sich die von US-Richter Beyer in San Francisco verkündeten Kosten wie ein Schritt in die richtige Richtung anfühlen – nach Wochen des bangen Wartens und der Lähmung.

Bei genauer Betrachtung ist dies aber nur eine Seite der Medaille. Denn längst werden von VW-Kunden und ihren Juristen rund um den Globus ähnliche Forderungen laut. In Deutschland melden zum Beispiel die Verbraucherschützer Ansprüche an und warnen Volkswagen, seine US-Kunden in der Abgas-Affäre großzügiger zu entschädigen als VW-Fahrer daheim. Dabei unterstrichen die Wolfsburger am Donnerstag noch einmal ihre Linie: „Die sich nun abzeichnenden Regelungen in den USA werden in Verfahren außerhalb der USA keine rechtlichen Wirkungen entfalten.“


„Die Situation in den USA ist anders als in Europa“

Daheim in Deutschland löst das Widerspruch aus: „Volkswagen muss jetzt endlich mit offenen Karten spielen und Klarheit schaffen, wie sie die deutschen Kunden entschädigen wollen“, sagt etwa der Chef des Auto Club Europa (ACE), Stefan Heimlich, in Stuttgart. Niemand verstehe, warum US-Besitzer eine Wiedergutmachung erhalten sollten, während die Kunden hierzulande in die Abgas-Röhre schauten.

Die USA haben in der Abgas-Krise eine Sonderrolle, daraus hat der Konzern nie einen Hehl gemacht. „Die Situation in den USA ist grundsätzlich anders als in Europa“, sagte etwa VW-Markenchef Herbert Diess beim Genfer Autosalon im Februar. Er rechtfertigte dabei die freiwillig vom Konzern angebotenen 1000 Dollar Entschädigungspakete für die US-Kunden, während die Besitzer der weltweit übrigen rund 10,5 Millionen manipulierten Diesel leer ausgingen.

Aus der Sicht von Volkswagen ist diese US-Sonderbehandlung durchaus nachvollziehbar: Nirgends drohen die Folgen des Skandals so teuer zu werden, nirgends steht so viel auf dem Spiel. Für den VW-Konzern sind die Eckpunkte aus dem nun gefundenen Kompromiss in den USA deshalb sicher ein Meilenstein, ein Punktgewinn – aber keine Entwarnung.

Die größte Unbekannte in der langen Liste von Unwägbarkeiten, die Strafe des US-Justizministeriums, steht nach wie vor mit einem dicken Fragezeichen auf einem anderen Papier. Die Zivilklage fordert Bußgelder von mehr als 45 Milliarden Dollar. Hinzu kommen Hunderte weitere Klagen von Autobesitzern, aber auch von anderen US-Behörden. Als weitere Faktoren drohen Wiedergutmachungszahlungen an Kunden, weitere juristische Risiken – vom Imageschaden ganz zu schweigen.

Es gibt allerdings nun eine Weichenstellung: VW hat sich mit den Sammelklägern, deren Fälle bei Richter Breyer in San Francisco gebündelt sind, auf die Grundzüge eines Vergleichs verständigt. „Diese Vereinbarung wird in den kommenden Wochen in einen umfassenden Vergleich überführt werden“, sagte ein Konzernsprecher. Die genauen Kosten bleiben indes weiter ungewiss, doch der Weg zur Lösung ist nun beschritten.

Mehr Farbe bekennen muss Volkswagen an diesem Freitag, wenn der Aufsichtsrat die Eckwerte der Jahreszahlen billigt und sie daher auch öffentlich mitteilen muss. Die gesamte Jahresbilanz soll zwar erst am 28. April auf den Tisch – aber die erwarteten Risiken zeigen sich schon mit den Rückstellungen in der Bilanz für 2015 .

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