Vorwurf der Marktmanipulation Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

Die Staatsanwaltschaft nimmt Winterkorn wieder unter die Lupe. Es gebe einen Verdacht auf Marktmanipulation beim VW-Abgasskandal. Der scheint nicht aus der Luft gegriffen. Die Strafanzeige kommt von der Finanzaufsicht.

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Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss strafrechtliche Konsequenzen nach der Abgas-Affäre fürchten. Quelle: dpa

Hamburg Im Abgasskandal bei Volkswagen rückt der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn ins Visier der Strafermittler. Grund sei ein Anfangsverdacht auf Marktmanipulation bei Wertpapieren von Volkswagen, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag mit. Die Ermittler seien auf eine Strafanzeige der Finanzaufsicht BaFin hin aktiv geworden. Neben Winterkorn richteten sich die Untersuchungen auch gegen ein zweites damaliges Vorstandsmitglied. Die Behörde betonte, dabei handle es sich nicht um den amtierende Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch, der früher Finanzvorstand des Konzerns war.

Auch ob es sich dabei um ein amtierendes oder ehemaliges Vorstandsmitglied handele, wollte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe auf Nachfrage nicht sagen. Er verwies auf Persönlichkeitsrechte. Winterkorn als eine Person der Zeitgeschichte erlaube allerdings die Nennung des Namens.

Volkswagen hatte die Börse am 22. September über die Abgasmanipulationen informiert. Es bestünden allerdings zureichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Pflicht zu einer Mitteilung über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden habe.

Ziehe sagte, er könne noch nicht absehen, wie lange das Ermittlungsverfahren dauere. „Wir müssen die Beteiligten jetzt natürlich anhören und weitere Zeugen vernehmen“, sagte er. Die Staatsanwaltschaft betonte: „Ob sich der genannte Anfangsverdacht verdichtet oder entkräften lässt, hängt von dem Ergebnis der erforderlichen weiteren Ermittlungen ab.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.

Winterkorn war im Zuge des Skandals zurückgetreten. Dabei hatte er erklärt, er tue dies im Interesse des Unternehmens, obwohl er sich keines Fehlverhaltens bewusst sei.

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