VW-Aktionärs-Anwalt Tilp „Eine Entlastung wäre das falsche Signal“

Andreas Tilp vertritt mehrere Aktionäre, die wegen ihrer Kursverluste gegen VW klagen. Nach der Eröffnung von Ermittlungsverfahren gegen die damaligen Topmanager Martin Winterkorn und Herbert Diess spricht der Jurist über die Folgen.

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Der Jurist vertritt zahlreiche Aktionäre, die wegen ihrer Kursverluste gegen VW klagen. Quelle: dpa

Düsseldorf Vor einigen Wochen kamen die obersten Kontrolleure von Volkswagen noch zu einem einfachen Ergebnis: Alle Vorstände und Aufsichtsräte verdienen es, für ihre Arbeit im vergangenen Jahr auf der Hauptversammlung entlastet zu werden. Schließlich gebe es gegen keinen von ihnen haltbaren Vorwürfe, dass sie etwas von der Manipulation der Abgaswerte an rund elf Millionen Dieselautos gewusst hätten.

Seit Montag keimen Zweifel an dieser Sicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt offiziell gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn und den Chef der Kernmarke VW wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Die Informationen über den Abgasbetrug könnten sie vor den Investoren verheimlicht haben, lautet der Vorwurf der Finanzaufsicht Bafin. Die Finanzaufsicht hat darüber hinaus nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters auch alle weiteren Mitglieder des damaligen Vorstands um seinen Vorsitzenden Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angezeigt.

Der Aufsichtsrat will daher an diesem Dienstag noch einmal darüber beraten, ob alle Manager für das vergangene Geschäftsjahr entlastet werden können. Insbesondere bei Winterkorn und Diess gebe es nun Zweifel, heißt es in Kreisen des Konzerns. Die eigentlich als Routinetreffen vor der Hauptversammlung am Mittwoch geplante Zusammenkunft der Aufseher wird damit unerwartet brisant.

Vor allem für die beiden Vertreter des Land Niedersachsen dürfte ein Festhalten an der Entlastungsempfehlung schwer werden. Bereits jetzt stehen Ministerpräsident Stephan Weil und Wirtschaftsminister Olaf Lies (beide SPD) unter Druck, da sie viele Entscheidungen im VW-Aufsichtsrat mitgetragen haben. Mehrere Investoren wollen dies auf dem Aktionärstreffen in ihren Reden kritisieren.

Die Aufsichtsräte können nun eine Nicht-Entlastung empfehlen oder die Entscheidung über diese Frage auf die nächste Hauptversammlung verschieben. Sie würden damit zumindest Zeit gewinnen.

Rechtsanwalt Andreas Tilp vertritt mehrere Aktionäre, die in der Diesel-Affäre durch Kursverluste Geld verloren haben, und nun gegen den Volkswagen-Konzern klagen.

Herr Tilp, die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Marktmanipulation gegen den Ex-VW-Vorstandschef Martin Winterkorn und VW-Markenvorstand Herbert Diess. Laut Einladung zur Hauptversammlung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat von VW vor, Mitglieder des Vorstands für 2015 zu entlasten. Ist dieser Vorschlag in Bezug auf Winterkorn und Diess noch haltbar?
Mit der Entlastung billigen Vorstand und Aufsichtsrat die Verwaltung der Aktiengesellschaft. Durch eine etwaige Entlastung verzichtet die Gesellschaft aber nicht auf etwaige Ersatzansprüche gegenüber den Entlasteten. Bezogen auf Herrn Winterkorn, der ja bereits aus dem Vorstand ausgeschieden ist, ist die Entscheidung also weniger eine rechtliche als vielmehr eine unternehmenspolitische. Bezogen auf Herrn Diess, der ja noch Vorstandsmitglied ist, ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten, dass seine Bestellung widerrufen werden kann, sollte ihm die Entlastung versagt werden.

Ist es denkbar oder vielleicht sogar erforderlich, dass VW Winterkorn und Diess noch vor der Hauptversammlung ausdrücklich von der Entlastungsliste herunternimmt?
Aus Sicht unserer Kanzlei wäre es ein guter Stil, wenn die Gesellschaft nicht an der Entlastung festhält. Immerhin beruhen die jetzt eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf einer Anzeige der Bankenaufsicht Bafin, welcher monatelange gründliche Ermittlungen vorausgegangen sind. Eine Entlastung wäre aus unserer Sicht das falsche Signal gegenüber der Öffentlichkeit und sicherlich auch nicht geeignet, das verloren gegangene Vertrauen wieder herzustellen.

Könnte die Aktionärsversammlung Winterkorn und Diess trotz der Ermittlungen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Marktmanipulation entlasten und welche Mehrheit ist dafür erforderlich?
Ja. Dafür genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Was bedeuten die Ermittlungen für die zahlreichen Aktionärsklagen wegen der womöglich verspäteten Ad-hoc-Mitteilung des VW-Konzerns über die Manipulation von Dieselmotoren?
Unsere Kanzlei sieht sich durch die jetzige Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bestätigt. Auch wenn wir bereits genügend Unterlagen und Beweise für eine erfolgreiche Durchführung unserer Klagen beieinander haben, könnten darüber hinaus doch noch für die Anleger hilfreiche weitere Informationen durch die Staatsanwaltschaft gewonnen werden.

Muss sich der VW-Konzern die möglichen persönlichen Fehler des ehemaligen Vorstandschefs Martin Winterkorn und des Markenvorstands Herbert Diess zurechnen lassen?
Selbstverständlich, dies folgt bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Welche Konsequenzen könnten die Ermittlungen für die anderen Vorstände und insbesondere für den damaligen Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch haben, der heute dem Aufsichtsrat vorsitzt?
Es wäre zu früh, dazu eine Prognose abzugeben. Letztlich hängt das vom weiteren Verlauf und dem Ergebnis der Ermittlungen ab.

Was bedeutet ein möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten der Vorstände für die Fragen der Managerhaftung für die Beschuldigten selbst, den VW-Konzern und die Managerhaftpflichtversicherung?
Eine Managerhaftung in Form der so genannten Außenhaftung, dass der Vorstand also einem geschädigten Aktionär haftet, kennt das deutsche Recht nur unter sehr engen Voraussetzungen. Davon zu trennen ist die so genannte Binnenhaftung, also die Haftung des Vorstandes gegenüber der Gesellschaft selbst. Diese würde dann zu Gunsten der Volkswagen AG eingreifen. Eine Managerhaftpflichtversicherung deckt im Regelfall jedoch nicht vorsätzliches Verhalten.

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