Weiter in U-Haft Japanisches Gericht lehnt Ghosns Freilassung ab

Der Ex-Nissan-Chef bleibt weiter in Untersuchungshaft. Den Antrag auf Freilassung haben die japanischen Behörden wegen der Fluchtgefahr abgelehnt.

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Japan: Gericht lehnt Carlos Ghosns Freilassung ab Quelle: Reuters

Tokio Ein Gericht in Tokio hat es am Dienstag abgelehnt, den früheren Nissan-Chef Carlos Ghosn gegen eine Kaution aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Den Antrag hatte sein Anwalt vergangene Woche gestellt, als weitere Anklagen gegen den 64-jährigen Automanager erhoben wurden.

Ghosn wurde am 19. November festgenommen: Ihm wird vorgeworfen, sein Einkommen zu niedrig angegeben, bei Investitionsverlusten Vertrauensbruch gegenüber seiner Firma begangen und unzulässige Zahlungen an einen saudi-arabischen Geschäftsmann gemacht zu haben.
Ghosns Anwälte legten Berufung ein. Verdächtige werden in Japan oft mehrere Monate festgehalten, bevor ein Prozess beginnt. Tokioter Staatsanwälte haben im Fall Ghosn erklärt, bei einem in Brasilien geborenen Franzosen libanesischer Abstammung bestehe Fluchtgefahr.
Bis zu seiner Verhaftung war Ghosn einer der renommiertesten Manager der Autobranche gewesen. Er hatte die erfolgreiche Allianz der Autobauer Renault, Nissan und Mitsubishi geschmiedet und dieses Triumvirat an die Weltspitze geführt.

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