Weltgrößter Gelatinehersteller Wie ein Familienstreit Gelita erschüttert

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Etappensieg für Koepff

Damit lag der 70-Jährige aber falsch: „Es lag kein so offensichtlich missbräuchlicher Antrag vor, der es dem Versammlungsleiter ermöglicht hätte, zu Recht die Abstimmung abzulehnen“, urteilte das Amtsgericht Mannheim. Ein „rein querulatorisches Vorgehen“ der Aktionärin konnte das Gericht ebenfalls „nicht sehen“.

Es erkannte vielmehr das Dilemma, in dem sich Aktionärin Koepff befand: Eine Anfechtungsklage – die Standardwaffe gegen ungenehme HV-Beschlüsse – war nicht möglich, weil es im April zum Antrag auf Schadensersatz wegen des Scherer-Deals keinen Beschluss gab.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe schmetterte zudem eine Gelita-Beschwerde gegen eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim ab: Siebert wurde untersagt, die nächste – nun „außerordentliche“ – HV zu leiten, die Ende Juni in Hamburg stattfand. Für ihn sprang der Frankfurter Anwalt Kersten von Schenck ein.

Dort verzeichnete der Stamm um Peter Koepff den nächsten Etappensieg: Die HV bestellte einen Besonderen Vertreter. Er soll nun feststellen, ob die behaupteten Ansprüche berechtigt sind oder nicht.

Ein Besonderer Vertreter kam bislang selten zum Einsatz, etwa beim Mobilfunkanbieter Mobilcom. Er ist so mächtig, dass er keine Rücksicht auf Vorstand und Aufsichtsrat nehmen muss. Beiden gegenüber ist er „weder weisungsgebunden noch berichtspflichtig“, erläutert Daniel Lochner, Anwalt für Gesellschaftsrecht aus Bonn.

Seit Juli filzt nun der Besondere Vertreter in Gestalt des Münchner Anwalts Matthias Schüppen in Eberbach Verträge, Briefwechsel und E-Mail-Verkehr. Bis Silvester soll er herausgefunden haben, ob bei dem Geschäft mit Catalent alles sauber lief.

Laut Selbstdarstellung steht Gelita erst „am Anfang ihrer erfolgreichen Geschichte“. Vielleicht hat das Unternehmen seine Zukunft aber auch schon hinter sich – in jener Stadt im Odenwald, deren Wappentier die Wildsau ist.

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