Zeitarbeit Gefährliche Grauzone

Weil der Einsatz von Leiharbeitern schlagartig teurer wird, bleibt vielen Betrieben nur die Flexibilisierung der Stammbelegschaft oder mehr Outsourcing. Konflikte sind programmiert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Tricks der schwarzen Schafe
Ab 1. November 2012 erhalten Zeitarbeitskräfte, die mehr als sechs Wochen in der Metall- oder Chemieindustrie eingesetzt sind, mehr Geld. Mit 15 Prozent Zuschlag auf den normalen Zeitarbeitstarif fängt es an, mit 50 Prozent ist die höchste von fünf Zuschlagsstufen nach neun Monaten erreicht. Viele Zeitarbeitsunternehmen verstehen das als Chance, die Zeitarbeit auch für Fachkräfte attraktiver zu machen – gut so. Schwarze Schafe aber .... Quelle: dpa
..... werden wieder versuchen, die Mehrkosten zu vermeiden. Mit dem Ziel Kunden zu halten, die nicht an der Qualität der Dienstleistung interessiert sind, sondern einzig und allein auf billigste Arbeit setzen. 1. Trick: Branchenzuteilung umgehen Die erste Idee, auf die die Trickser vermutlich kommen: Sie werden vermeiden wollen, in eine der Zuschlags-Branchen eingeteilt zu werden – etwa mit dem Hinweis, zwar ein metallverarbeitendes Unternehmen zu sein, jedoch keinen Metall-Tarif anzuwenden. Ist aber leider irrelevant, der Dreh. Denn die Zugehörigkeit zu einer im Tarifvertrag genannten Branche geht vor. Welchen Tarifvertrag ein Betrieb für die Stammbelegschaft anwendet, ist sekundär. Gleiches gilt für den Trick, aufgrund einer Logistikabteilung im Betrieb plötzlich zum Handel zählen zu wollen. Denn ob Zuschläge zu zahlen sind, hängt davon ab, welcher Branche die überwiegend geleisteten Arbeitsstunden eines Betriebes zuzurechnen sind. Am Ende sind alle dann plötzlich Handwerker und damit zuschlagsfrei? Geht auch nicht, weil schon eine Anfrage bei der Handwerkskammer die Lüge entlarven wird. Dieses Schlupfloch ist nur scheinbar genial – und leicht durchschaubar. Quelle: dpa
2. Trick: Dienstleistungs-GmbHDann eben eine andere Idee? „Praktisch wäre es doch, plötzlich eine „Dienstleistungs-GmbH“ als Untergesellschaft des Produktionsbetriebes zu haben, die keiner Branche angehört, keinen Tarifvertrag anwendet und dort alle Zeitarbeitnehmer einstellt, die dann am Ende doch in der Produktion arbeiten. Dies aber ist juristisch betrachtet ein Umgehungstatbestand, denn auch Neben- und Dienstleistungsbetriebe sind von der Geltung des Branchenzuschlag-Tarifvertrags für die Muttergesellschaft erfasst. Ganz gefährlich also!“ Quelle: Fotolia
3. Trick VergleichsentgeltSchlupfloch Nummer drei scheint eine Alternative zu sein: das Vergleichsentgelt. Ein entleihender Betrieb kann die Lohnzuschläge deckeln oder ganz verhindern – nämlich dann, wenn die eingesetzten Zeitarbeitskräfte dadurch mehr verdienen würden als die Stammkräfte des entleihenden Betriebs für dieselbe Tätigkeit. Gibt der Betrieb Vergleichsentgelte von 8,00 Euro an, kommt niemals ein Branchenzuschlag zur Auszahlung, da schon die unterste Entgeltstufe für den Zeitarbeiter in Westdeutschland bei 8,19 Euro liegt. Aber Vorsicht: Vergleichsentgelte müssen belastbar, schriftlich, mit Unterschrift und Stempel vom Kunden (!) dokumentiert werden. Macht der entleihende Betrieb vorsätzlich falsche Angaben, um die Lohnzuschläge zu vermeiden, so ist dies das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Sozialversicherungsabgaben. Mit ausgesprochen unangenehmen Konsequenzen für Einsatzunternehmen und Personaldienstleister: Es drohen empfindlich Geldbußen, und nachzuzahlen sind die erschwindelten Einsparungen natürlich auch. Quelle: Fotolia
4. Trick: WerkvertragZu riskant, denkt sich der Trickser, und kommt auf Idee Nummer vier: Dann übertrage wir doch alle Zeitarbeitnehmer in einen Werkvertrag und machen weiter wie bisher – ohne Tarifvertrag. „Stopp! Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Werkvertrag sind klar beschrieben und werden sehr eng ausgelegt. Ist der Werkvertrag rechtlich nicht haltbar, so gilt die Vermutung der Arbeitnehmerüberlassung. Hat der Dienstleister dann keine Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung, hat er sich der illegalen Arbeitnehmerüberlassung schuldig gemacht. Den Mitarbeitern steht auch in diesem Fall rückwirkend das Entgelt zu, das sie als Zeitarbeitnehmer bekommen hätten, einschließlich der Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkassen. Die Fahnder des Zolls werden das sehr genau prüfen. Also Finger weg!“ Quelle: dpa/dpaweb
5. Trick: MitarbeiterrotationNoch gibt das schwarze Schaf nicht auf und entdeckt Trick fünf: Dann lassen wir eben alle Mitarbeiter rotieren! Jeden Einsatz melden wir einen Tag vor der Stufe zwei ab – also nach knapp drei Monaten - und holen uns neue Mitarbeiter ins Haus. „Rechtlich ist das schwer angreifbar. Aber der Markt wird das regeln. Denn erstens reden wir über Menschen, die eine solche unfaire Behandlung sicher thematisieren werden – Futter für die Zeitarbeitskritiker in den Gewerkschaften. Zweitens liegen die Mitarbeiter der Zeitarbeitsunternehmen nicht wie Ersatzteile in einem Lager, sondern werden natürlich an andere Unternehmen überlassen, die Ihnen die Zuschläge nicht nehmen wollen. Wer sollte nach einem gut bezahlten Einsatz Lust haben, sich auf einen Dumpingtarif einzulassen? Drittens wird eine solche „schmutzige“ Rotation den Ruf des Unternehmens und den Frieden in der Belegschaft sicher nicht fördern." Marcus Schulz: "Ich warne deshalb dringend davor, solche Szenarien auch nur zu besprechen". Quelle: Fotolia
Und nun, sind alle schwarzen Schafe weiß? Findet ein Kunde, der auf Teufel komm raus den Preis drücken will, nicht trotzdem einen Personaldienstleister, der Schummeleien und Sauereien mitmacht, um sich ein Geschäft zu sichern? Wenn, dann müssen Mitbewerber und Verbände knallhart reagieren. Denn das Unterlaufen von Tarifverträgen mit der Absicht, sich oder dem Kunden einen nicht rechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, ist unlauterer Wettbewerb und verstößt gegen Gesetze, Compliance-Regeln und Ethik Kodex. Will die Zeitarbeit eine anerkannte Branche sein, dann darf sie die schwarzen Schafe in ihren Reihen nicht dulden, sondern muss ihnen den Kampf ansagen. "Ich erwarte", sagt Marcus Schulz, Chef von USG People Germany, "Die Mehrheit der Personaldienstleister wird eine tarifvertragskonforme Umsetzung bieten. Durch die Branchenzuschläge werden sich Einsatzunternehmen zu dem Wert der Flexibilisierung bekennen, die ihnen Zeitarbeit ermöglicht. Die "billige Leiharbeit" hat ein Ende, und die oft fälschlich unterstellte Verdrängung der Stammbelegschaft durch Zeitarbeitnehmer ist damit endlich vom Tisch. Das bringt die Zeitarbeit und ihre Nutzer nach vorne!" Quelle: dapd

Der 1. November wird für Olesja Scheibell ein Feiertag – nicht nur, weil an Allerheiligen in Baden-Württemberg die Arbeit ruht, sondern auch weil die 33-jährige Zeitarbeitskraft von diesem Tag an deutlich mehr verdient. Ihr offizieller Tarifstundenlohn als Leiharbeiterin von dann regulär 8,19 Euro wird schlagartig auf 9,42 Euro emporschnellen – ein Plus von 15 Prozent.

Den Sprung verdankt die gebürtige Kasachin, die in den Diensten des Augsburger Arbeitskräfteverleihers Orizon steht, einer Zeitenwende in der Zeitarbeit hierzulande. Denn am 1. November treten Tarifverträge in Kraft, die den Verdienst der Fremdkräfte an die Löhne der Mitarbeiter im Einsatzbetrieb immer weiter annähern. Scheibell setzt am 1. November seit mehr als sechs Wochen Alu-Fensterläden bei Europas führendem Hersteller Ehret im badischen Mahlberg zusammen. Deshalb erreicht die verheiratete Mutter zweier Kinder nun die erste Stufe, von der an Leiharbeiter Zuschläge bekommen, wenn sie längere Zeit im selben Einsatzbetrieb werkeln.

Personalabteilungen kalkulieren neu

Was schön für Scheibell ist, zwingt viele Unternehmen, die Fremdkräfte einsetzen, in den kommenden Monaten zum Umdenken. Wenn Leiharbeit teurer wird, kalkulieren die Personalabteilungen neu: Wie viele Helfer von außen, die kurzfristig und kostenlos wieder weggeschickt werden können, will sich die Firma künftig leisten? Inwieweit gelingt es, die Arbeitszeit der eigenen Belegschaft weiter zu flexibilisieren? Bedeuten Werkverträge mit Firmen, die ihr Personal schlechter bezahlen, Krach mit dem Betriebsrat? Oder lassen sich die Mehrkosten vermeiden – etwa, indem man Zeitarbeitskräfte vor Erreichen der Zuschlagsstufen auswechselt?

Die einschneidende Veränderung resultiert aus Tarifverträgen, die die Zeitarbeitsverbände mit der IG Metall und der Chemie-Gewerkschaft IGBCE in diesem Jahr ausgehandelt haben. Der erste Lohnzuschlag – wie bei Olesja Scheibell – wird fällig, wenn die Einsatzdauer in ein und demselben Betrieb sechs Wochen überschreitet. Weitere Erhöhungen gibt es nach drei, fünf, sieben und neun Monaten Einsatzdauer. Maximal steigt der tarifliche Leiharbeiterlohn in der untersten Entgeltstufe auf 12,29 Euro und in der höchsten Entgeltstufe auf 27,30 Euro. Ähnliche Regelungen greifen bald in drei weiteren Branchen: ab Januar 2013 in der Kunststoffindustrie und der Kautschukbranche, ab April im Bahn-Bereich. Verhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi laufen noch.

Wirkung ist nur in Ansätzen zu erkennen

Die Gewerkschaften feiern die Tarifverträge als "ersten Schritt in Richtung Equal Pay", zu Deutsch: Gleichbezahlung von Leiharbeitern und Stammpersonal. Die Arbeitgeber haben sich darauf eingelassen, um eine gesetzliche Einführung der Gleichbezahlung durch die Bundesregierung zu verhindern. "Wegen des politischen Ultimatums", sagt Luitwin Mallmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie NRW, war "es notwendig und richtig, dass diese Tarifverträge geschlossen wurden".

Was die Zuschläge in der Praxis bewirken, lässt sich bisher nur in Ansätzen erkennen. Der Fensterladenhersteller Ehret etwa hat zurzeit rund 80 Leiharbeiter wie Scheibell im Einsatz, davon 20 von Orizon – bei 300 eigenen Leuten. Die Mehrzahl von ihnen wird übertariflich bezahlt – sie werden dadurch gar keine Zulagen bekommen. Die Zeitarbeit deshalb einzuschränken schließt Ehret-Personal-Chefin Simone Rabe aus: "Bei Auftragsspitzen brauchen wir innerhalb weniger Tage Personal."

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%