„Wir gehen davon aus, dass infolge der Schäden in Japan Forderungen wegen Betriebsunterbrechungen in Deutschland auf uns zukommen werden“, sagte Christian Hinsch, Chef des Versicherers der WirtschaftsWoche.
Allerdings könnte es im Rahmen der Schadensregulierungen zu Rechtsstreitigkeiten kommen, weil Schäden aus Atomkatastrophen nicht abgedeckt sind, sehr wohl jedoch Produktionsunterbrechungen als Folge von Naturkatastrophen. Deshalb müssten die Unternehme nachweisen, dass das Erdbeben oder der Tsunami Ursache für die Unterbrechungen sei und nicht die Reaktorkatastrophe in Fukushima.