Insolvenzverwalter Das neue Insolvenzrecht verschärft den Wettbewerb

Die Neuordnung des Insolvenzrechts wirbelt die Branche durcheinander. Gläubiger erhalten mehr Macht, Verwalter müssen sich auf neue Konkurrenz einstellen.

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Christopher Seagon, Fachanwalt für Insolvenzrecht Quelle: Rüdiger Nehmzow für WirtschaftsWoche

Irgendwann hatte der Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind genug. Gleich reihenweise waren gegen Jahresende Insolvenzverwalter in seinem Büro eingefallen, um sich mal mehr, mal weniger offensiv um neue Insolvenzmandate zu bemühen. Für ein Fachmagazin entwickelte der Richter eigens eine Grundtypologie seiner Besucher: Er unterscheidet den „Mitleiderreger“, den „Meckerer“ und den „Druckausüber“. Allen gemein sei ihr Lamento über „massive Vergütungseinbrüche“ und viel zu wenige lukrative Verfahren.

In diesem Jahr dürfte es bei Richter Frind deutlich ruhiger zugehen. Statt nur über Gerichtsflure zu streifen, baggern die Verwalter nun schon vorsorglich in den Zentralen von Banken und Versicherungskonzernen, bei Gewerkschaften oder auch Steuerbehörden – alles häufige Gläubiger bei Insolvenzverfahren. Denn in Zukunft sollen nicht mehr allein Richter darüber befinden, welcher Verwalter bei der Rettung oder Abwicklung eines Unternehmens Regie führen darf. Die Gläubiger sollen entscheiden.

Das ESUG macht’s möglich. Das Kürzel steht für das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, im Frühjahr 2012 soll es in Kraft treten. Was nach drögen Paragrafen klingt, bringt für das Insolvenzgewerbe tief greifende Veränderungen und ist das beherrschende Thema des Deutschen Insolvenzrechtstags in der kommenden Woche in Berlin.

Der Gesetzgeber sortiert nicht nur den Instrumentenkasten zur Rettung maroder Unternehmen neu. Auch für die Verwalter-Gilde selbst werden die Karten neu gemischt. „Der Branche steht eine Zeitenwende bevor“, erwartet Frank Kebekus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, der wichtigsten Vereinigung von überregional tätigen Verwaltern. „Wenn die Gläubiger mehr Einfluss bei der Auswahl des Verwalters bekommen, werden sie vor allem auf Experten setzen, denen sie den Job auch zutrauen.“ Für alle anderen heißt das im Verwalter-Slang jedoch: Fortführungsprognose negativ.

Schon beginnt sich der Markt neu zu ordnen. Etablierte Kanzleien loten Zusammenschlüsse mit Konkurrenten aus und stocken das Beratungsgeschäft auf, um sich an potenzielle Großgläubiger wie Banken und Kreditversicherer heranzupirschen. Unternehmensberater und internationale Wirtschaftskanzleien könnten künftig ebenso mitmischen wie Wirtschaftsprüfer. Rechtliche Beschränkungen oder formal notwendige Qualifikationen für den Beruf existieren ohnehin kaum. Im Grunde darf jede „geschäftskundige“ Person, wie es im Amtsdeutsch heißt, Insolvenzmandate übernehmen. In der Praxis dominieren allerdings Rechtsanwälte das Geschäft.

Fest stehen bereits die Verlierer des ESUG: kleinere Kanzleien, die nur ab und an ein Insolvenzmandat ergattern. Hunderte von ihnen dürften über kurz oder lang vom Markt gefegt werden. Ausgerechnet der Wirtschaftsaufschwung mit einer sinkenden Zahl von Insolvenzen könnte den Prozess beschleunigen.

Türöffner Beratungsgeschäft

Die ersten Auswirkungen des „Weckrufs für die Branche“, wie der Nürnberger Verwalter Siegfried Beck die Entwicklungen umschreibt, lassen sich bereits besichtigen. Im Dezember gab die Berliner Verwalterkanzlei hww wienberg wilhelm bekannt, mit der Berliner Sanierungsberatung CMS AG zu verschmelzen. Mit 360 Mitarbeitern an 30 Standorten wolle sich der neue „Big Player“ damit „frühzeitig für die bevorstehende Insolvenzrechtsreform in Stellung“ bringen, teilten die Unternehmen mit. Das Kalkül dahinter: Um taumelnde Kreditnehmer wieder auf Kurs zu bringen, heuern Großgläubiger wie Banken zuerst die ihnen bestens bekannten CMS-Berater an. Scheitert die Rettungsmission, können die Verwalter der Gruppe das Mandat im Zweifel übernehmen.

„Die Kreditinstitute waren natürlich begeistert, als sie von der Idee gehört haben“, sagt hww-Partner Rüdiger Wienberg. Bisher kam es beim Übergang eines Sanierungs- zu einem Insolvenzmandat regelmäßig zu Reibungs- und Zeitverlusten. Der Verwalter durfte für den Schuldner auch nicht im Vorfeld tätig gewesen sein. Nun wird dieses Verbot der so- genannten Vorbefasstheit gelockert.

Die hww-CMS-Liaison dürfte denn auch zum Muster weiterer Zusammenschlüsse werden. Verwalter, die in den vergangenen Jahren bereits eine eigene Beratungssparte aufgebaut haben, stocken auf. Andere wie Lucas Flöther, dessen Kanzlei in Halle sich bisher ausschließlich um die Verwaltung insolventer Firmen kümmerte, müssen jetzt wohl den Einstieg prüfen. Denn das Beratungs- und Sanierungsgeschäft wird als Türöffner für spätere Insolvenzmandate immer wichtiger. Zugleich könnte es zum Einfallstor für neue Wettbewerber werden.

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