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AGB unter der Lupe Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab

Mit seinen neuen Nutzungsbedingungen hat Facebook viel Kritik auf sich gezogen – nun droht juristischer Ärger: Verbraucherschützer haben das soziale Netzwerk abgemahnt. Auch an einem Werbeslogan stoßen sie sich.

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Im Visier der Verbraucherschützer: Das Logo von Facebook auf einem Smartphone. Quelle: dpa

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das Online-Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht.

Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. „Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden“, erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook.

Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. „Facebook ist und bleibt kostenlos“, heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. „Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen“, erklärte der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook „bares Geld“ wert.

Facebook und Twitter im Faktencheck

Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) begrüßte den Schritt. „Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt rechtlich überprüft werden", erklärte er in Berlin. Der vzbv greife "berechtigte Kritikpunkte“ auf.

Maas bezeichnete die Formulierungen in Facebooks Datenschutzbestimmungen als „zu unkonkret“. Nutzer wüssten daher nicht, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. „Facebook lässt sich pauschal umfassende Möglichkeiten einräumen, ohne dass dies für die Nutzer transparent ist“, kritisierte der Minister. Facebook hatte Ende Januar diverse Nutzungsbedingungen aktualisiert. Ein wesentlicher Bestandteil sind Werbeanzeigen. Das soziale Netzwerk will seine Werbung noch stärker auf die Nutzer zuschneiden und in diesem Zusammenhang auch deren Surfverhalten außerhalb von Facebook auswerten.

Facebook in Zahlen

Wer die neuen Regeln ablehnt, hat nur die Möglichkeit, sich komplett abzumelden - wer Facebook weiter nutzt, akzeptiert damit die Bedingungen. Maas kritisierte dies am Donnerstag erneut: Die Nutzer sollten "auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können", forderte er. Anlass der Abmahnung war auch die neue Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die neuen Regeln deutlich kritisiert.

Das Online-Netzwerk hat die Beschwerden deutscher Verbraucherschützer zurückgewiesen. „Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen“, erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Ende Januar in Karft getretenen Bedingungen einfacher zu verstehen seien.

Man sei überrascht, dass sich der Verband auf Bedingungen und Funktionen von Facebook und anderen Online-Diensten fokussiere, die schon zehn Jahre lang gültig seien, etwa die Klarnamenpflicht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte Facebook abgemahnt, weil nach Ansicht der Verbraucherschützer 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln des Netzwerkes gegen deutsches Recht verstoßen.

Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits Internet-Giganten wie Google und Apple Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgetrotzt.

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