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Apple Das Aussehen des iPhones ist nicht geschützt

Die Optik des iPhones ist nicht markenrechtlich geschützt – das entschied ein Berufungsgericht in Washington. Damit muss ein milliardenschweres Urteil gegen Samsung zum Teil neu verhandelt werden.

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Ein iPhone 4s und ein Samsung Galaxy S III. Quelle: REUTERS

Apple kann nicht darauf pochen, dass das Aussehen seines iPhones markenrechtlich geschützt ist. Ein Berufungsgericht in Washington kassierte am Montag den Teil eines knapp eine Milliarde Dollar schweren Schadenersatz-Urteils gegen Samsung aus dem Jahr 2012.

Darin war der südkoreanische Konzern einer unrechtmäßigen Nachahmung schuldig befunden worden. Die äußere Gestaltung stehe in Zusammenhang mit der Funktion eines solchen Smartphones. Würde Apple dieser Schutz zugestanden, hätte das US-Unternehmen faktisch für immer ein Monopol auf diese Merkmale, hieß es nun aber zur Begründung.

Die Evolution des iPhones

Die anderen Teile des Urteils wegen Patentrechtsverstößen von 2012 blieben bestehen. Allerdings dürfte der damals zugesprochene Schadenersatz von 930 Millionen Dollar um den nun kassierten Teil gekappt werden, der das iPhone-Aussehen betrifft. Zumindest wurde das Geschworenengericht in San Jose in dem Urteil aufgefordert, dies nochmals zu bedenken. Dabei handelt es sich um rund 380 Millionen Dollar.

Apple und Samsung haben ihre zahlreichen Patentklagen rund um den Globus inzwischen bis auf einen kleineren Fall beigelegt.

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