Brainpool Stefan Raab darf Anteile seiner Produktionsfirma vorerst nicht verkaufen

Stefan Raab will seine Anteile der Produktionsfirma Brainpool an einen französischen Konkurrenten übertragen. Ein Gericht unterbindet dies nun.

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Die Raab-Produktionsfirma Brainpool darf ihren Geschäftsführer Jörg Grabosch vorerst nicht abberufen. Quelle: dpa

Köln Das Landgericht Köln hat den Verkauf der Anteile von Stefan Raab (51) an der Produktionsfirma Brainpool vorerst unterbunden. Es bestätigte am Donnerstag eine entsprechende einstweilige Verfügung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Übertragung der Beteiligung an den französischen Fernsehproduzenten Banijay könne daher zunächst nicht vollzogen werden. In der Frage gibt es allerdings auch noch ein Hauptsacheverfahren.

Der frühere TV-Entertainer hatte seine Beteiligung von 12,5 Prozent im März an Banijay verkauft. Brainpool-Gründer Jörg Grabosch erwirkte dagegen jedoch eine einstweilige Verfügung. Seit Ende der 90er Jahre hatte Brainpool Raab, der Ende 2015 vom Bildschirm verschwand, mit vielen ProSieben-Sendungen den Weg zu großer Popularität geebnet. Mit Raabs Anteilen hätte Banijay die Mehrheit an Brainpool: 62,5 Prozent.

Brainpool-Gründer Grabosch hatte sich zudem gegen seine Abberufung als Geschäftsführer gewehrt. Die einstweilige Verfügung, nach der er in dem Job vorerst weiterbeschäftigt werden muss, hob das Gericht nach Angaben der Sprecherin nun allerdings auf. Brainpool muss Grabosch demnach nicht als Geschäftsführer behalten. Gleiches gelte für seinen Geschäftsführer-Kollegen Andreas Scheuermann.

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