Chinesischer Technologiekonzern Arbeitsgericht verurteilt Huawei wegen Datenschutzverstoß

Huawei muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. Quelle: dpa

Der chinesische Technologiekonzern Huawei wurde wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung zu einer Schmerzensgeldzahlung von 5000 Euro verurteilt. Ein Ex-Manager hatte den Konzern verklagt.

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Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat den chinesischen Technologiekonzern Huawei wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Ein Ex-Manager hatte den umstrittenen Netzausrüster verklagt, weil er erst gar keine und dann viel zu spät unvollständige Auskünfte über die Verwendung seiner Personal- und Kommunikationsdaten bekommen hatte. Auch internationale Konzerne müssten einsehen, dass Datenschutz ein „Grundrecht und keine Randfrage“ sei, sagt Klaus Michael Alenfelder, der Rechtsanwalt des Klägers.

Während des Prozesses hatte Huawei Deutschland eingeräumt, dass sie die Daten ihrer Mitarbeiter auch zur Muttergesellschaft in China und zu einer Schwestergesellschaft in Malaysia transferiere. Die beiden Staaten stuft die EU als unsichere Drittländer ein. Dort hat auf die Daten nach Ansicht des Klägers „eine nicht definierte Anzahl von Mitarbeitern Zugriff“. Huawei verteidigt den Datenexport, er entspreche den EU-Vorgaben. Der ehemalige Huawei-Manager will - sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt - auch Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen einreichen.

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