Bonn/Offenbach Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine „WarnWetter-App“ für das Smartphone aus Wettbewerbsgründen nicht kostenlos anbieten. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD eine Vergütung verlangen.
Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der seine App wahlweise mit Werbung oder gegen Entgelt anbietet. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.