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Das bewegte Leben von Kim Schmitz
Founder of online file-sharing site Megaupload.com Kim Dotcom, a German national also known as Kim Schmitz and Kim Tim Jim Vestor attends a hearing at the North Shore District Court in Aucklan Quelle: Reuters
Kim Schmitz (rechts) wurde in Neuseeland festgenommen. Der deutsche Internet-Unternehmer soll der Kopf hinter Megaupload sein, einem der beliebtesten Musik- und Videoportale im Netz. Doch laut Anklage habe Megaupload der Unterhaltungsindustrie durch Raubkopien einen Schaden von 500 Millionen Dollar zugefügt. Quelle: dapd
Der Zugriff erfolgte in der "Villa Dotcom" im neuseeländischen Coatesville, 300 Kilometer nordwestlich von Auckland. Die Anlage ist mit 25 Millionen Dollar eine der teuersten im Land. Ursprünglich wollte Schmitz die Villa kaufen. Doch Politiker schlugen dazwischen, am Ende musste Kim Dotcom es mieten. Eine Niederlassungs-Erlaubnis erhielt er aber immerhin - dem Vernehmen nach kaufte er zuvor Staatsanleihen für zehn Millionen Dollar und spendete für Opfer des schweren Erdbebens in Christchurch. Er soll zurückgezogen unter dem Schutz von Bodyguards gelebt haben - aber gerne auch mal Riesensummen für ein Silvesterfeuerwerk ausgegeben haben. Quelle: dpa
Es wurde auch Kims gesamter Fuhrpark beschlagnahmt: Neben einem Rolls Royce Phantom und einem rosa Cadillac gleich ein Dutzend Mercedes-Limousinen. Die Kennzeichen der Fahrzeuge lauteten beispielsweise MAFIA, HACKER, STONED oder POLICE. Quelle: dpa
Einen Autofaible hatte Schmitz schon immer, so nahm er mehrfach an der legendären Gumball-Rallye teil, bei der Stars ihre Luxusschlitten unter realen Bedingungen testen. Einmal gewann Schmitz das halblegale Rennen sogar. Schon 1999 stellte Schmitz auf der Cebit gemeinsam mit dem Tuning-Spezialisten Brabus den Megacar vor - einen Mercedes Benz S 500 L mit integriertem Videokonferenzsystem und Internet-Computer.  In die Kopfstützen der Limousine waren Bildschirme sowie Kameras eingelassen, ein 17-Zoll-Flachbildschirm für den Internet-Computer war am Wagenhimmel befestigt. Quelle: dpa
Lange war darüber spekuliert worden, dass Schmitz hinter Megaupload steckt. Vor einigen Wochen tauchte er dann in einem Werbevideo auf. In dem Musikvideo hat Kim Hip-Hop-Superstars wie Kanye West, P.Diddy oder Will.i.am von den Black Eyed Peas um sich versammelt, sie bejubelten Megaupload genauso, wie Alicia Keys, Chris Brown oder Mary J Blidge.
Der 37-Jährige war eine der schillerndsten Figuren der New Economy: Vom Hacker wurde er zum Internet-Star. „Kim Tim Jim Vestor“ sagte gern: "In zehn Jahren will ich zu den reichsten Männern der Welt gehören".

Auch in Deutschland wird es bald neue Varianten geben. "Wir verhandeln mit einigen Verlagen über neue Lizenzmodelle", sagt Onleihe-Chef Meyer. So könnten die Bibliotheken gegen einen Aufpreis von aktuellen Titeln einige Wochen lang mehr Exemplare anbieten, mit der Zeit reduziert sich die Stückzahl wieder. Auf der Frankfurter Buchmesse in diesem Monat will Meyer einige solcher Deals bekannt geben.

Die Verlage Haffmans & Tolkemitt aus Hamburg sowie Rogner & Bernhard aus Berlin propagieren dagegen das Nebeneinander von E-Book und Hardcover. In ihre Bücher drucken sie einen Code zum Herunterladen in elektronischer Form. Bei Literaturfreunden wie Tim Krieger kommt das an. Er stieß in einer Biografie über den Mitgründer der britischen Komikertruppe Monty Python, Graham Chapman, auf den Code. "Das fand ich ziemlich cool", sagt Krieger. Weiterverkaufen allerdings kann er auch dieses E-Book noch nicht.

EuGH erlaubt Handel mit Software

Doch auch das könnte sich ändern. Denn in der Rue du Fort Niedergrünewald in Luxemburg fiel kürzlich ein wegweisendes Urteil zum Handel mit digitalen Waren. Denn der dort ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied: Der Handel mit gebrauchter Software ist zulässig. Für Beobachter war das überraschend deutlich. "Der EuGH zündete eine Bombe", erklärt Thomas Hoeren, Professor für Informationsrecht an der Universität Münster.

Es ging um einen Streit zwischen dem Softwareriesen Oracle und dem Münchner Unternehmen Usedsoft. Deren Chef Peter Schneider kauft gebrauchte Lizenzen für Unternehmenssoftware und bietet sie seinen Kunden zum Verdruss von Herstellern wie Oracle deutlich günstiger an.

Grundgesetzt gilt auch für immaterielle Güter

Usedsoft berief sich auf den Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht. Er besagt, dass die Rechte des Urhebers durch den ersten Verkauf eines Werkes erschöpft sind. Für körperliches Eigentum ist das unstrittig. Nun stellte der EuGH erstmals klar: Der Grundsatz gilt auch für immaterielle Güter wie Software.

Die Entscheidung ist nicht direkt auf Musik oder Bücher übertragbar, weil für sie eine andere Richtlinie gilt. "Es wird aber schwer sein, zu begründen, warum die Argumentation für andere digitale Güter nicht auch gelten soll", sagt der Anwalt und Urheberrechtsspezialist Till Kreutzer.

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