Facebook EU-Datenaustausch wird zum Fall für den EuGH

Internetfirmen wie Facebook übermitteln ständig Nutzerdaten von Europa in die USA. Ob das rechtens ist, soll der Europäische Gerichtshof prüfen.

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Der Austausch von Informationen ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells vieler Konzerne und reicht von der Speicherung von Kreditkartentransaktionen bis zu Suchmaschinenanfragen. Quelle: Reuters

Dublin Das Oberste Gericht in Irland verweist eine ausgeweitete Klage zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA durch Firmen wie Facebook umgehend an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Mittwoch wies die zuständige Richterin Caroline Costello ein Gesuch des US-Konzerns zurück, worin Facebook um einen Aufschub bat.

Das weltgrößte soziale Netzwerk, das sich mitten in einem Datenskandal befindet, wollte mehr Zeit haben, um zu prüfen, ob es einen Antrag stellt, um die Weiterreichung des Falls zu unterbinden. Facebook kündigte an, das Oberste Gericht weiterhin um eine Genehmigung ersuchen zu wollen, gegen die Verweisung Berufung einzulegen. Dieser Schritt hätte jedoch keinen Einfluss mehr darauf, dass der Europäische Gerichtshof nun zuständig ist.

Im Großen und Ganzen soll der EuGH prüfen, ob der grenzübergreifende Datenaustausch, wie er von Google, Apple und Co. praktiziert wird, legal ist. Dabei geht es auch um das mit den USA ausgehandelte Datenschutzabkommen „Privacy Shield“. Der Austausch von Informationen ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells vieler Konzerne und reicht von der Speicherung von Kreditkartentransaktionen bis zu Suchmaschinenanfragen.

Der Fall selbst geht auf eine Klage des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems zurück, der seit Jahren juristisch gegen die von Facebook angewandten Methoden bei der Speicherung von Nutzerinformationen auf US-Servern vorgeht. Er hat auch „Safe Harbor“ zu Fall gebracht.

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