Facebook in Frankreich Behörden klagen über „missbräuchliche Klauseln“

Erst Datenschützer, dann Wettbewerbshüter: Kurz nacheinander nehmen zwei Behörden in Paris Facebook ins Visier. Sie werfen dem US-Riesen vor, beim Datensammeln und den Nutzungsbedingungen über die Stränge zu schlagen.

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Nachdem das sogenannte Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA gekippt wurde, steht die Datenübertragung Facebooks in die USA in der Kritik. Das Unternehmen verweist jedoch auf die Einhaltung von EU-Regeln. Quelle: dpa

Paris Französische Behörden haben Facebook Gesetzesverstöße bei der Datensammlung und in seinen Nutzungsbedingungen vorgeworfen. Die Datenschutzaufsicht CNIL rief das Unternehmen auf, sich binnen drei Monaten an die geltenden Vorschriften anzupassen. Die zum Wirtschaftsministerium gehörende Wettbewerbsbehörde DGCCRF schrieb Facebook zudem vor, „missbräuchliche Klauseln“ aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen.

Konkret kritisierte die CNIL unter anderem, dass das US-Unternehmen auf anderen Webseiten auch Daten zum Surfverhalten von Internetnutzern sammele, die kein Konto bei dem Online-Netzwerk hätten. Wegen eines ähnlichen Vorwurfs liegt Facebook auch mit belgischen Datenschützern im Clinch. „Wir sind davon überzeugt, dass wir geltenden europäischen Gesetzen zum Datenschutz entsprechen und werden gerne auf die Bedenken der CNIL eingehen“, erklärte ein Facebook-Sprecher am Dienstag. Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer habe für das Unternehmen oberste Priorität.

Die Datenschützer kritisierten auch, das Unternehmen hole nicht das ausdrückliche Einverständnis seiner Nutzer ein, wenn es Daten zu politischen und religiösen Einstellungen sowie zur sexuellen Orientierung erhebe. Außerdem würden Daten auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens in die USA übertragen, obwohl dieses im Oktober gekippt worden war. Ein neues Rahmenabkommen hatten EU und USA erst vor kurzem ausgehandelt.

Facebook hatte wiederholt betont, man übertrage die Daten nicht auf dem rechtlichen Fundament der Safe-Harbor-Vereinbarung, sondern habe andere Regelungen auf der Basis der weiterhin geltenden EU-Datenschutzverordnung getroffen. Die Aufforderung der CNIL schreibt Facebook keine konkreten Maßnahmen vor. Wenn nach Ablauf der Frist die Bedenken aber nicht beseitigt sind, könnte die Behörde weitere Schritte einleiten und letztlich auch Sanktionen verhängen.

Für die von der Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde DGCCRF vorgegebenen Änderungen der Nutzungsbedingungen hat Facebook 60 Tage Zeit, kann aber auch Rechtsmittel einlegen. Die Aufseher kritisieren unter anderem, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen ohne vorherige Ankündigung ändern und das Einverständnis des Nutzers voraussetzen könne. Zudem hält es die in den Bedingungen verankerte Recht, veröffentlichte Informationen der Nutzer nach eigenem Ermessen zu löschen, für einen Gesetzesverstoß. Ein Kommentar von Facebook zu diesen Vorwürfen stand am Nachmittag zunächst noch aus.

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