Finanzmarkzaufsicht Bafin nimmt Pro-Sieben-Kritiker Viceroy ins Visier

Die Bafin wertet die Verkaufsempfehlung von Viceroy als illegal. Nun prüft die Finanzaufsicht, ob es sich auch um Marktmanipulation handelt.

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Die Behörde prüft nach eigenen Angaben auch, ob es sich bei der Attacke von Viceroy auf Pro Sieben Sat 1 um Markmanipulation handelt. Quelle: dpa

München Die Attacke des Analysehauses Viceroy Research gegen Pro Sieben Sat 1 war nach Ansicht der Finanzmarkaufsicht Bafin illegal. Eine am 6. März von Viceroy veröffentlichte Verkaufsempfehlung für Aktien des Fernsehkonzerns habe gegen Informationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen, teilte die Bafin am Montag mit.

Die Behörde prüft nach eigenen Angaben auch, ob es sich um Markmanipulation handelt. Viceroy erklärte auf Anfrage, man berufe sich auf die Meinungsfreiheit und sei sich keiner Rechtsverletzung gewusst.

Viceroy-Gründer Fraser Perring hatte sich zwar öffentlich zu erkennen gegeben, bleibt aber auf der Internetseite des Anbieters anonym – nach Darstellung der deutschen Aufsichtsbehörde ein klarer Rechtsverstoß. Sie erklärte, Viceroy habe die Bafin über seine Tätigkeit als Analysehaus nicht informiert und lasse ein Impressum auf seiner Internetseite vermissen. Die Firmenbezeichnung Viceroy verweist auf den Titel des Vizekönigs von Indien zu der Zeit, als Indien britische Kolonie war.

In einem 37-seitigen Papier hatte Viceroy Pro Sieben Sat 1 eine fragwürdige Bilanzierung vorgeworfen. Zugleich hatte Viceroy mit Leerverkäufen auf einen Kursverfall der Aktie gewettet. Sie stürzte am Tag der Veröffentlichung um bis zu acht Prozent ab und hat sich davon bisher nicht erholt. Am Montag lagen die Titel rund zwei Prozent im Minus.

Pro Sieben Sat 1 hat die Kritik zurückgewiesen und die Prüfung juristischer Schritte angekündigt. Die Vorwürfe und die Schlüsse, die Viceroy daraus ziehe, seien unbegründet und falsch.

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