Geschäftsverbindung Telekom darf iranischer Bank nicht fristlos die Verbindung kappen

Die Telekom zweifelt an der Zahlungsfähigkeit der iranischen Bank Melli – und wollte ihr deshalb kündigen. Dies darf der Konzern, jedoch nicht fristlos.

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Das Unternehmen hatte Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit der Bank angemeldet. Quelle: Reuters

Hamburg Die Telekom ist mit dem Versuch gescheitert, ihre Geschäftsverbindung zu der iranischen Bank Melli in Hamburg fristlos zu beenden. Das Landgericht Hamburg habe am 27. November mit einer einstweiligen Verfügung die Telekom verpflichtet, die Bank weiterhin mit Telefon- und Internetanschlüssen zu beliefern, teilte ein Gerichtssprecher in der Hansestadt mit. Er bestätigte damit eine Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“.

Die Telekom hatte Zweifel an der künftigen Zahlungsfähigkeit der Bank angemeldet, nachdem diese aus einem Interbanken-Zahlungssystem ausgeschieden war. Für das Gericht war diese Begründung für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend, zumal die Bank ihren Verpflichtungen bislang nachgekommen sei und über ausreichende Mittel verfüge.

Es ging um monatliche Kosten von etwas mehr als 2000 Euro. Die Telekom hat nun die Möglichkeit, fristgerecht zu kündigen. Sie hat nach Auskunft des Gerichts Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, so dass sich demnächst das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen wird.

Im Hintergrund stehen die US-Sanktionen gegen den Irak und die Drohung gegen ausländische Firmen, dass sie keine Geschäfte in den USA mehr machen können, wenn sie mit dem Iran handeln. Das hat aber in dem Hamburger Verfahren offiziell keine Rolle gespielt.

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