Google Klage wegen negativer Bewertung gescheitert

Ein Unternehmen aus Bayern, das gegen Google geklagt hatte, muss eine juristische Niederlage einstecken. Der Suchmaschinenbetreiber darf weiter auf Internetseiten mit negativen Bewertungen über den Kläger verweisen.

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Google darf den Nutzern der Suchmaschine weiterhin Seiten mit negativen Kommentaren anzeigen, lautet die Begründung des Gerichts. Quelle: AFP

Augsburg Ein Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Das Unternehmen wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweist, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind. Das Augsburger Landgericht habe die Klage am Montag abgewiesen, erläuterte ein Gerichtssprecher (Az.: 034 O 275/16).

Da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war, war das Unternehmen gegen Google juristisch vorgegangen.

Die Richter konnten auf der Bewertungsseite aber keine klaren Rechtsverletzungen erkennen. Nach Ansicht des Gerichts sind die etwa zwei Jahre alten Kommentare von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen. Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht.

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