Highspeed-Mobilfunk Das müssen sie über 5G wissen

5G soll Deutschlands Wirtschaft auf Kurs halten Quelle: dpa

5G soll Deutschlands Wirtschaft auf Kurs halten - für neue Geschäftsfelder wie autonomes Fahren oder Telemedizin ist 5G wichtig. Nun berät ein Politikergremium über ein wegweisendes Regelwerk.

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Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik, abgesehen von einigen Feldversuchen. Doch langsam nimmt der 5G-Zug Fahrt auf. Die Bundesnetzagentur startete am Montag das Zulassungsverfahren für die Frequenzauktion für die fünfte Mobilfunkgeneration. Zuvor hatte sich der Beirat der Behörde auf die Versorgungsrichtlinien verständigt.

Was genau ist 5G?

Das Kürzel steht für 5. Mobilfunkgeneration. Die zweite Generation (GPRS bzw. EDGE) startete 1992, 3G (UMTS) 2004, 4G (LTE) 2010. Nun also der nächste Sprung. Ein Downloadtempo von 10 Gigabit pro Sekunde könnte erreicht werden und damit grob gesagt 100 Mal schneller als bei gutem LTE-Download. Wichtig ist auch die sogenannte Latenzzeit, also die Verzögerung bei der Übertragung - die könnte nur bei einer Millisekunde liegen und damit fast in Echtzeit.

Warum ist die Technologie so wichtig?

Sie soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sichern. Bisher ist Deutschland in Sachen schnelles Internet hinten dran, mit dem neuen Standard könnte das anders werden - die Bundesrepublik solle zum „Leitmarkt“ für 5G werden, heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

5G betrifft viele Branchen: Autobauer setzen auf autonom fahrende Pkw und Lkw, die auch dank 5G-Datenübertragung genau Bescheid wissen über das Glatteis in der nächsten Kurve - schließlich bekommen sie die Info vom vorausfahrenden Fahrzeug. Die Industrie setzt auf Maschinen, die dank der Datenströme untereinander besser kommunizieren und Arbeitsabläufe verbessern, und Logistiker wissen genau um die Laderaum-Kapazitäten ihrer Lastwagen auf den Straßen.

Was haben die privaten Verbraucher davon?

Zumindest zur Startphase recht wenig. Zum einen gibt es noch keine 5G-fähigen Smartphones. Zum anderen wären die Anforderungen der Verbraucher schon gut bedient, wenn das LTE-Netz (4G) besser ausgebaut wäre und es nicht bei der bestehenden Technologie so viele Funklöcher gäbe.

Was hat die Bundesnetzagentur jetzt entschieden?

Sie hat am Montag die endgültigen Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzauktion verabschiedet. Die Provider, also die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica, müssen demnach schärfere Auflagen erfüllen als die Netzagentur noch vor Monaten vorgesehen hatte. 98 Prozent der Haushalte in Deutschland sollen bis Ende 2022 Zugang zu schnellem mobilen Internet bekommen, auch Autobahnen, Bund- und Landstraßen sowie alle Zugstrecken und wichtige Wasserstraßen sind in der Versorgungsverpflichtung mit drin, teilweise liegt hier die Frist bei Ende 2024. Verschärft wurden auch die Verpflichtungen, über ein Roaming zu verhandeln.

Der Beirat der Netzagentur - 32 Vertreter des Bundestags und der Bundesländer - konnte sich allerdings nicht einvernehmlich auf die Richtlinien verständigen. Grüne und FDP votierten dagegen.

Wird 5G in Deutschland flächendeckend eingeführt?

Schnelles Internet überall - das klingt verlockend. Daher forderten Politiker verschiedener Couleur eine 5G-Abdeckung auch auf dem Land, damit sich auch dort Firmen ansiedeln und Jobs entstehen. Die Unternehmen verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung wahnsinnig teuer ist und technisch oft gar nicht notwendig. Der flächendeckende Ausbau ist nun auch keine Bedingung der Bundesnetzagentur. Allerdings dürfen Firmen, Universitäten und andere Organisationen selbst lokale 5G-Netze errichten, wenn die Provider keines anbieten. Damit komme schnelles 5G-Internet an jede Milchkanne, twitterte der Digitalpolitiker der CDU, Thomas Jarzombek.

Zudem muss nicht jeder Netzbetreiber alle Verkehrsrouten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammengenommen. Soll heißen: Fährt man zum Beispiel im Zug, könnte man doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetreibers stehen. Die Netzagentur setzt hier auf Wettbewerb. Ihr Kalkül: Der Betreiber mit dem Funkloch im Netz will mit dem Konkurrenten gleichziehen und installiert dort schleunigst eigene Antennen.

So geht es jetzt weiter

Wird in der Fläche stets 5G angeboten?

Nein, die Vorgaben beziehen sich auf technische Rahmendaten, nicht auf 4G oder 5G: Verlangt wird eine Mindestübertragungsrate von 100 MBit pro Sekunde beziehungsweise 50 MBit pro Sekunde. Das wäre mitunter auch mit LTE-Antennen machbar - also nicht so teuer für die Netzbetreiber wie bei einer reinen 5G-Verpflichtung.

Öffnet die Bundesnetzagentur die Tür für einen weiteren Marktteilnehmer?

Vermutlich nein, denn es wurde kein „nationales Roaming“ verpflichtend vorgeschrieben. Neueinsteiger wie United Internet (1&1) hatten entschieden diese Vorgabe gefordert, denn damit hätten sie mit einem kleinen eigenen 5G-Netzwerk starten - und gleichzeitig auch bundesweit verfügbar sein können. Auch die Politik wertete das „nationale Roaming“ großteils positiv, da durch den Neueinsteiger mehr Wettbewerb entstünde und die Preise für die Verbraucher fielen, so das Kalkül. Die Netzagentur entschied sich jedoch dagegen - verlangt aber ein „Verhandlungsgebot“. Verhandelt ein alteingesessener Netzbetreiber also nicht mit dem Neueinsteiger, könnte die Regulierungsbehörde intervenieren und Bußgelder verhängen.

Wie geht es weiter?

Im kommenden Frühjahr soll die Auktion der Frequenzen über die Bühne gehen, danach würde der 5G-Ausbau starten. Aus der großen Koalition gibt es Forderungen, vorher noch das Telekommunikationsgesetz zu ändern. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange kündigte an, bei der Mobilfunkversorgung für alle Bürger nachzubessern. „Sollten sich die Mobilfunknetzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen, muss daher die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein lokales Roaming anzuordnen. Hierfür schaffen wir in den nächsten Wochen die gesetzlichen Grundlagen.“

Bis 5G bei den Verbrauchern ankommt, wird es noch dauern. Zum einen sind noch keine 5G-tauglichen Geräte zu kaufen. Erste Modelle sind zwar bereits angekündigt worden, aber noch nicht im Handel. Und die ersten Verträge für das ultraschnelle Internet dürften auch erst 2020 zu kaufen sein.

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