Doch der Kleinkrieg geht weiter, so Stoppelman: „Sie haben es noch nicht aufgegeben, uns gegen die Wand zu drücken.“ So zeigt Google in den Suchergebnissen über Restaurants so viele Details an, dass Yelps wichtigste Kategorie nur noch nutzt, wer sehr tief gehende Informationen sucht. Damit besteht die Gefahr, dass die Zahl der direkten Besucher von Yelps Seite sinkt, was deren Werbeumsatz drückt. Ein klarer Fall, wie Google die Macht seiner Suchmaschine nutzt, um eigene Angebote zu päppeln und deren Konkurrenten zu schaden.
Googles Macht ließe sich im Prinzip am leichtesten eindämmen, wenn der Konzern aufgespalten würde, etwa in eine Such- und eine Dienstleistungssparte. Dienste wie Shopping, Flugsuche, Restaurantbewertungen oder Web-Mail müssten auf eigenen Füßen stehen, selbst Werbung verkaufen und mit Wettbewerbern um die besten Plätze in Googles allgegenwärtiger Suchmaschine konkurrieren.
Auch die Google-Apps und Android wären autonom und müssten ihre Einsichten in die Bedürfnisse ihrer Nutzer selbstständig vermarkten. Das würde die marktführende Stellung von Googles Suchmaschine zwar nicht gefährden. Doch damit hätten es Wettbewerber etwas leichter.
Googles Geschäftsmethoden
Doch alle Zerschlagungspläne sind illusorisch, es fehlt die gesetzliche Grundlage. Schon mehrfach haben US-Wettbewerbshüter Googles Geschäftsmethoden geprüft – und rund neun Millionen Seiten an Akten produziert. Diese Mammutarbeit mündete im Januar 2013 in einen Vergleich, in dem Google geringe Auflagen wie einen Kopierstopp von Inhalten und deren Einfügen in eigene Angebote gegen den ausdrücklichen Willen der Urheber akzeptierte.
Selbst das wäre allerdings nach Auffassung der damals beteiligten US-Wettbewerbshüter wie Thomas Rosch gar nicht nötig gewesen: Google habe keine Regeln gebrochen und vor allem bei Restaurantbewertungen und Shopping nachweislich über kein Monopol verfügt. Google stimmte dem Vergleich zu, um das langwierige Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Vorinstallierte Google-Dienste
Nach US-Recht kann ein Unternehmen Monopolist sein. Rechtlich brisant wird es nur, wenn Konsumenten geschädigt werden. Doch das greift bei der Gratiskultur im Web ins Leere. Und der Schutz von Wettbewerbern ist laut US-Gesetzen nicht vorgesehen. Schon im Microsoft-Monopolprozess fiel der Nachweis schwer, dass der Konzern mit dem Bündeln seines Internet Explorers mit dem Betriebssystem Windows wirklich Konsumenten schädigte.
Google bietet allerdings eine offene Flanke, zumindest aus Sicht der Anwälte von Hagens Berman. Die auf Verbraucherrechtsklagen spezialisierte Kanzlei aus Seattle im US-Staat Washington wirft dem Riesen vor, Hersteller von Android-Handys dazu zu zwingen, Google-Dienste prominent auf ihren Geräten vorzuinstallieren und so den Markt zu manipulieren. Sie hat Google deshalb im Auftrag von Endkunden in den USA verklagt. Google bestreitet, dass Android nur im Bündel mit Google-Diensten genutzt werden darf. Tatsächlich setzt etwa Amazon Android nicht nur ohne diese Auflagen ein, sondern unterdrückt auf seinen Tablets und dem neuen Smartphone sogar Google-Dienste wie Gmail.