Intel Gutachter will neues Verfahren zu EU-Milliardenstrafe

Schon sieben Jahre ist es her, dass die EU-Kommission ein Milliarden-Bußgeld gegen Intel verhängt hat. Der Vorwurf: Wettbewerbsverstöße. Der Rechtsstreit darüber könnte mit einem neuen Gutachten eine neue Wendung nehmen.

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Der Chip-Riese Intel könnte eine neue Chance bekommen, das Milliarden-Bußgeld der EU-Kommission wegen unfairen Wettbewerbs loszuwerden. Quelle: dpa

Luxemburg Der Chip-Riese Intel könnte eine neue Chance bekommen, das Milliarden-Bußgeld der EU-Kommission wegen unfairen Wettbewerbs loszuwerden. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nils Wahl, kam zu dem Schluss, dass der Fall noch einmal vom EU-Gericht aufgerollt werden müsse.

Intel war 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage gegen das fünf Jahre zuvor verhängte Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro gescheitert und war in Berufung beim EuGH gegangen. Der Gerichtshof folgt in den meisten Fällen der Ansicht der Generalanwälte.

Die EU-Kommission hatte den Chip-Riesen damals wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, die Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD (Advanced Micro Devices) zu kaufen. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen.

Gutachter Wahl sieht in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es „die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Verhaltens von Intel auf den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts“ noch einmal prüfen, hieß es am Donnerstag. Zugleich sieht der Generalanwalt Intels Beschwerde gegen die Höhe der Geldbuße nicht gedeckt. Der Konzern habe „dem Gericht keinen Rechtsfehler vorgeworfen, der es dem Gerichtshof ermöglichen würde, die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße zu beurteilen“.

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