IT-Sicherheit 10 Merkmale für schlechten Datenschutz

Der Schutz persönlicher Daten wird für die Unternehmen immer wichtiger. Kein Konzern will in einen Datenskandal verwickelt sein. Diesen Datenschutz-Check sollten Unternehmen durchführen.

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Der Schutz persönlicher Daten wird für die Unternehmen immer wichtiger. Quelle: AP,AP

Wie viele technische und organisatorische Vorkehrungen Unternehmen treffen, sagt viel über den Stellenwert des Datenschutzes aus. Fehlt es an bestimmten Mindestanforderungen, drohen Bußgelder in Höhe bis 300.000 Euro. Die personenbezogenen Daten werden damit leichte Beute für Hacker, Spione und Cyberkriminelle. Und die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ist gefährdet.

Mit der zu erwartenden EU-Datenschutzgrundverordnung werden die Bußgelder sogar noch steigen. Nach Paragraf 44 Bundesdatenschutzgesetz können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren drohen.

Zur Person

Wer kein Fan von schwedischen Gardinen ist, für den gibt es eine Lösung: Unternehmen können einen Datenschutz-Check durchführen lassen. Anhand von zehn Merkmalen lässt sich feststellen, wie gut oder schlecht der Datenschutz in einem Unternehmen verankert ist. Auch Mitarbeiter können sich damit ein besseres Bild über das Unternehmen machen, für das sie arbeiten.

1. Horch, wer kommt von draußen rein

Fremde stehen plötzlich im Büro, da kein Empfang vorhanden ist und die Eingangstüren zu den Bürozeiten nicht verschlossen sind. Es ist nicht geregelt, wer Besucher empfängt. Diese stehen unvermittelt im Büro und fragen nach einem Kollegen oder nach dem Namen eines bestimmten Besprechungsraums. Auch wenn in diesen Büroräumen keine personenbezogenen Daten direkt am Computer oder auf den Schreibtischen eingesehen werden können, ist die Geheimhaltung gefährdet.

Lösungsansatz: Kunden und Lieferanten, darunter auch der Pizza-Lieferservice, müssen klingeln und werden von einem verantwortlichen Mitarbeiter im Eingangsbereich abgefertigt beziehungsweise nach einer Identifikation zum gewünschten Kollegen geleitet.

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2. Freies WLAN für alle

Das Passwort für das Gäste-WLAN (oder noch schlimmer für das Unternehmensnetzwerk) ist im Empfangsbereich oder im Konferenzraum niedergeschrieben. In dieser Situation ist es für das Unternehmen schwierig, im Nachhinein mögliche verbotene Downloads prüfen zu lassen. Reicht der Empfang bis auf die Straße, bietet Wardriving, das unerlaubte Einloggen, eine einfache Gelegenheit, verbotene Aktivitäten über das Unternehmensnetzwerk bequem aus dem Auto durchzuführen.

Lösungsansatz: Falls ein Gästenetzwerk notwendig ist, kann dies ein externer Dienstleister installieren, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Verantwortung trägt.

3. Keine Ahnung, keine Datenschutzrichtlinie, keine IT-Sicherheitsrichtlinie

Wenn Mitarbeiter nicht wissen, ob Sie die Firmen-E-Mail-Adresse für den privaten Gebrauch benutzen dürfen oder ob die Installation von Software aus dem Internet auf dem Arbeitsplatzrechner erlaubt ist, fehlt es an Regeln und Richtlinien. Dies kann teuer für ein Unternehmen werden. Bei Fehlverhalten von Mitarbeitern fehlen entsprechende Vorschriften.

Lösungsansatz: Erstellen Sie Richtlinien, die die Standard-Fallstricke klären. Lassen Sie diese von Geschäftsleitung und vom Betriebsrat absegnen.

4. Die Personalien bitte: Der Ausweis wird gescannt

Laut Personalausweisgesetz ist das Kopieren oder das Scannen des Personalausweise nicht grundsätzlich verboten, jedoch sind einige Regeln zu beachten: Die Erstellung einer Kopie muss erforderlich sein, aber nicht benötigte Informationen des Personalausweises müssen geschwärzt werden. Der Betroffene ist darauf hinzuweisen.

Lösungsansatz: Beschränken Sie sich auf Sichtkontrolle des Personalausweises oder prüfen Sie ein anderes Ausweisdokument.

Die Verwendung von Freemailern sagt viel über die IT-Infrastruktur des Unternehmens aus

5. Keinen Überblick über Gäste

Kein Besucherbuch bedeutet: keine Identifizierung der Gäste. Bei einer später benötigten Rückverfolgbarkeit müssten Kalender des Einladenden mit aufgenommenen Videoaufnahmen verglichen werden. Das bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.

Lösungsansatz: Ein ausgedrucktes Besucherbuch - bestehend aus den Spalten Unternehmen, Name, Datum, Uhrzeit-Kommt, Zweck, gegebenenfalls Autokennzeichen, Unterschrift Besucher, Uhrzeit-Geht, Unterschrift Mitarbeiter - hilft.

6. Datenschutz macht der Chef

Auch wenn nicht alle Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten haben müssen - der Chef darf es jedenfalls nicht sein. Hier gibt es Interessenkonflikte.

Lösungsansatz: Prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter laut Gesetz vorhanden sein muss und falls ja, einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen.

Die größten Hacker-Angriffe aller Zeiten
Telekom-Router gehackt Quelle: REUTERS
Yahoos Hackerangriff Quelle: dpa
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Mega-Hackerangriff auf JPMorganDie US-Großbank JPMorgan meldete im Oktober 2014, sie sei Opfer eines massiven Hackerangriffs geworden. Rund 76 Millionen Haushalte und sieben Millionen Unternehmen seien betroffen, teilte das Geldhaus mit. Demnach wurden Kundendaten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und Email-Adressen von den Servern des Kreditinstituts entwendet. Doch gebe es keine Hinweise auf einen Diebstahl von Kontonummern, Geburtsdaten, Passwörtern oder Sozialversicherungsnummern. Zudem liege im Zusammenhang mit dem Leck kein ungewöhnlicher Kundenbetrug vor. In Zusammenarbeit mit der Polizei gehe die Bank dem Fall nach. Ins Visier wurden laut dem Finanzinstitut nur Nutzer der Webseiten Chase.com und JPMorganOnline sowie der Anwendungen ChaseMobile und JPMorgan Mobile genommen. Entdeckt wurde die Cyberattacke Mitte August, sagte die Sprecherin von JPMorgan, Patricia Wexler. Dabei stellte sich heraus, dass die Sicherheitslücken schon seit Juni bestünden. Inzwischen seien die Zugriffswege jedoch identifiziert und geschlossen worden. Gefährdete Konten seien zudem deaktiviert und die Passwörter aller IT-Techniker geändert worden, versicherte Wexler. Ob JPMorgan weiß, wer hinter dem Hackerangriff steckt, wollte sie nicht sagen. Quelle: REUTERS
Angriff auf Apple und Facebook Quelle: dapd
 Twitter Quelle: dpa

7. Probleme beim Nutzen von kostenlosen E-Mail-Adressen

Nicht nur bei Anwälten oder Ärzten macht die Verwendung von Freemailern einen unprofessionellen Eindruck. Sie lassen auf eine nicht gut durchdachte oder nicht vorhandene IT-Infrastruktur schließen. Vertrauliche Informationen sind vom Freemailern einsehbar.

Lösungsansatz: Verbot des Einsatzes von Freemailern für die geschäftliche Korrespondenz und Erstellen von E-Mail-Adressen mit der Unternehmensdomain. Schließen einer Auftragsverarbeitung mit dem Provider.


8. Shouldersurfen im Stehen

Die Monitore der Mitarbeiter sind für Dritte einsehbar. Hierbei können Unternehmensfremde die Inhalte auf den Monitoren der Mitarbeiter lesen, ohne dass diese es bemerken. In besonders schlimmen Fällen ist dies sogar von außen möglich. Dieses sogenannte Shouldersurfen ist bei Banken im Bereich der Geldautomaten bekannt.

Lösungsansatz: Monitore drehen, um die Einsicht zu verhindern oder Monitore mit Blickschutzfolien versehen, falls das Drehen nicht möglich ist.

Verbrechen 4.0 - das ist möglich


9. Datenverarbeitung auf Zuruf

Verarbeiten externe Dienstleister personenbezogene Daten des eigenen Unternehmens oder kann ein Zugriff nicht ausgeschlossen werden, muss ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag oder - neu nach der EU-Datenschutzgrundverordnung -  eine Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

Lösungsansatz: Laden einer Vorlage aus dem Internet, prüfen der eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen plus Abschluss einer Auftragsverarbeitung. Wichtig: Prüfen lassen durch den Datenschutzbeauftragten.

10. Keine Verschlüsselung der Kontaktformulare

Bewerber erhalten nur eine E-Mail-Adresse, über die sie sich bewerben können. Mit einem Kontaktformular ohne SSL-Verschlüsselung wird keine sichere
Übertragung angeboten. Besonders heikel ist das, wenn über das Kontaktformular Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden sollen. Lösungsansatz: Mit der IT-Abteilung und/oder dem IT-Dienstleister eine SSL-Verschlüsselung realisieren.

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